„100 Jahre Radio – Hört. Nie. Auf.“

Im Zusammenhang mit der geplanten Programmreform des BR unterstreicht auch das Forum Musikwirtschaft zusammen mit dem Deutschen Musikrat, der GEMA und der GVL die nach wie vor hohe Relevanz des Mediums Radio für die Musikbranche, insbesondere mit Blick auf lokales Repertoire und Newcomer:innen.

„Achtung, Achtung! Hier ist die Sendestelle Berlin im Vox Haus. Auf Welle 400 Meter" – so begann am 29. Oktober 1923 das erste offizielle Rundfunkprogramm in Deutschland. Seither handelt es sich in erster Linie um eine Erfolgsgeschichte: Für viele Menschen spielt das Radio immer noch eine sehr gewichtige Rolle. Musik an sich ist einer der nachgefragtesten Inhalte, und das Radio erfreut sich als Musikmedium immer noch großer Beliebtheit, auch bei jüngeren Menschen. 2022 lag das Radio mit einer Nutzungszeit von 27,1 % vor allen anderen Musikmedien, Audio-Streaming eingeschlossen[1], entsprechend relevant ist das Radio für Hörbarkeit und Präsenz von Künstler:innen und die hinter ihnen stehenden Branchenpartner in Deutschland auch und gerade, wenn es um den Aufbau von Newcomer:innen und um lokales Repertoire sowie um Special-Interest-Genres wie z.B. Hip-Hop oder den Jazz geht. Darüber hinaus hat die Präsenz im Radio Einfluss auf die Einkünfte von Musikschaffenden, denn je nachdem, wie häufig Künstler:innen im Radio gespielt werden, desto mehr Geld erhalten sie und ihre Partner am Ende über die Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften.

Wird am Programm gespart, werden lineare Sendeflächen für Musik zusammengestrichen, bedeutet das nicht nur weniger kulturelle Vielfalt durch Poolbildung, sondern zieht auch ein erhebliches wirtschaftliches Problem für viele Künstler:innen und Teile der Branche nach sich.

Bildungs- und Kulturauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hebt vor allem drei Grundsätze für sein Programm hervor: Unabhängigkeit, Qualität und Vielfalt. Zur Unabhängigkeit zählt beispielsweise, dass er durch das Finanzierungssystem unabhängig berichten soll und ihm so eine wichtige Aufgabe bei der Meinungsbildung zukommt. Das Programm soll von hoher Qualität sein und Information, Bildung und Unterhaltung umfassen; hier spielt auch die Einbindung von Fachredakteurinnen und -redakteuren eine wesentliche Rolle. Der dritte Grundsatz: Vielfalt. Programme sollen eine große Bandbreite an unterschiedlichen Inhalten aufzeigen und so die unterschiedlichsten Menschen ansprechen. Die Rundfunkanstalten haben nicht nur die Freiheit, ihre Programme unter einem geringeren ökonomischen Druck, wie er beispielsweise aufgrund von Quoten und Werbeeinnahmen entsteht, zu gestalten, sondern auch die Pflicht, kulturelle Vielfalt abzubilden und zu sichern. 

Der Rapper Sagat zum Beispiel fragt: „Warum höre ich jedes Mal, wenn ich das Radio einschalte, die gleichen fünf Lieder? Fünfzehn Mal am Tag, drei Monate lang? Mann, das ist scheiße! Holt Euch einen neuen DJ!“ (Sagat – „Funk Dat“)

Appell: Der Kulturauftrag der öffentlich-rechtlichen Radiostationen sollte erfüllt und musikalische Vielfalt präsentiert werden. Das bedeutet zum einen, dass das Repertoire von Newcomer:innen und lokalem Repertoire mehr Sicht- und Hörbarkeit im Programm erhalten sollte. Zum anderen bedeuten Vielfalt und die Abbildung der Musiklandschaft, dass sowohl nationales als auch internationales Repertoire gespielt, dass nicht nur etablierte, sondern auch aufstrebende Newcomer:innen, dass die unterschiedlichen Genres und innerhalb dieser die unterschiedlichen Ausprägungen im Radio gespielt werden. So können die öffentlich-rechtlichen Radios selbst einen Beitrag zur Nachwuchsförderung leisten. Bezogen auf die Bandbreite an Formaten fordern wir eine deutlichere Abgrenzung zum Programm der privaten Sender. Kontraproduktiv sind unseres Erachtens in diesem Zusammenhang aktuelle Bestrebungen, innerhalb der Programmreform lineare Sendestrecken im Abendprogramm zusammenzulegen oder einen Abbau des täglichen Sendungs-Angebots vorzunehmen.

[1] Quelle: Musikindustrie in Zahlen 2022, Jahrbuch des Bundesverbandes Musikindustrie, April 2023, S. 24, Abb. 15

Hintergrund:

Das Forum Musikwirtschaft besteht aus den sieben maßgeblichen Verbänden des Wirtschaftsbereichs. Im Einzelnen sind dies der BDKV (Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft), der BVMI (Bundesverband Musikindustrie), der DMV (Deutscher Musikverleger-Verband), IMUC (Interessenverband Musikmanager & Consultants), LIVEKOMM (Verband der Musikspielstätten in Deutschland), SOMM (Society Of Music Merchants) und der VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer:innen). Es umfasst damit die wesentlichen Sektoren der Musikwirtschaft, die durch ihre komplexen Wertschöpfungsstrukturen eng miteinander verzahnt sind. Das Forum versteht sich als Diskursraum, in dem zentrale Themen der Musikwirtschaft identifiziert und erörtert werden, um sie an die Politik und die Öffentlichkeit zu adressieren. Die Kooperation ist getragen von dem Verständnis, sich auch mit anderen Marktteilnehmenden auszutauschen und damit situationsabhängig die Sicht aller Branchenakteur:innen in ihrer Gesamtheit zu reflektieren. Das Forum versteht sich nicht als Dachverband der Branche. Vielmehr werden gemeinsame Themen gemeinschaftlich nach außen getragen, wobei jeder Verband dabei vorrangig die Interessen seiner Mitglieder vertritt und für diese spricht. Das Forum Musikwirtschaft ist dem kulturellen und sozialen Wert der Musik in der Gesellschaft verpflichtet ebenso wie der Gestaltung der Branche nach den Grundsätzen ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit. Weitere Informationen: www.forum-musikwirtschaft.org

Deutscher Musikrat (DMR)

Der Deutsche Musikrat engagiert sich für die Interessen von 15 Millionen musizierenden Menschen in Deutschland und ist weltweit der größte nationale Dachverband der Musikkultur. Er repräsentiert über 100 Organisationen und Dachverbände des professionellen Musiklebens und des Amateurmusizierens einschließlich der 16 Landesmusikräte.

Weitere Informationen: www.musikrat.de

GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte  

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 90.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Weitere Informationen: www.gema.de

GVL – Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH

Wer etwas Künstlerisches leistet oder hierfür die wirtschaftliche Grundlage schafft, muss Geld für die Nutzung seiner Leistungen erhalten. Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) erfasst diese Nutzung. Die treuhänderisch eingenommenen Gelder u.a. von Radio- und Fernsehsendern sowie für die öffentliche Wiedergabe (z.B. in Restaurants oder Cafés) leitet die GVL als Vergütung an ihre Berechtigten weiter. Über 170.000 ausübende Künstler:innen, Bild- und Tonträgerhersteller:innen, Musik- und Videoclipproduzent:innen sowie Veranstalter:innen weltweit vertrauen der GVL – und machen sie damit zu einer der größten Verwertungsgesellschaften für Leistungsschutzrechte weltweit.
Weitere Informationen: www.gvl.de

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