Bonusprogramm der Krankenkassen – Versicherte sollten Fristen beachten

Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten im Rahmen eines kostenlosen Bonusprogramms Geldprämien oder Kostenzuschüsse von teilweise mehreren Hundert Euro pro Jahr an. Oft wird dies jedoch von den Versicherten nicht genutzt oder die Frist zur Einreichung versäumt, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten im Rahmen eines Bonusprogramms – teilweise auch als Bonusmodell bezeichnet – Geldprämien oder Kostenzuschüsse von teilweise mehreren Hundert Euro pro Jahr an. Die Krankenkassen wollen mit ihren Bonusprogrammen Anreize schaffen, dass die Versicherten an gesundheitsförderlichen Programmen und ärztlichen Untersuchungen teilnehmen.

„Allerdings verschenken Krankenversicherte die Geldprämien oder Kostenzuschüsse aus dem Bonusprogramm ihrer Krankenkasse nach unseren Erfahrungen oft aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit. Zudem werden nicht selten die Fristen zur Einreichung versäumt. Bei manchen Kassen endet die Frist für Maßnahmen in 2023 zum 31. Januar oder 31. März 2024. Betroffene Versicherte sollten sich also noch schnell bei Ihrer Kasse über mögliche Maßnahmen für 2023 erkundigen“, rät GVI-Präsident Siegfried Karle.

Mehr Informationen zu den Bonusprogrammen mit Tipps und Beispielen von Geldprämien oder Kostenzuschüsse der größten und bundesweit günstigsten gesetzlichen Krankenkassen finden Interessierte kostenlos bei der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V unter www.geldundverbraucher.de Rubrik „Gratis“ unter „Bonusprogramm gesetzliche Krankenkasse“.

Über GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)

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