7,2 Millionen GTÜ-Prüfergebnisse sind Basis des Ratgebers Gebrauchtwagen der Auto Zeitung

  • Ausführliche Gebrauchtwagen-Vergleiche übers gesamte Jahr 2024
  • HU-Ergebnisse der GTÜ als transparente Datengrundlage
  • Sieben GTÜ-Tipps für den Gebrauchtwagenkauf

Seit Januar 2024 veröffentlicht die Auto Zeitung die Serie „Ratgeber Gebrauchtwagen“. Eine zentrale Datengrundlage ist dabei die umfangreiche Datenbasis der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH. Insgesamt stehen Informationen aus insgesamt 7,2 Millionen Hauptuntersuchungen zur Verfügung.

In der Auto Zeitung informiert eine übersichtliche GTÜ-Mängeltabelle über jeden Fahrzeugtyp. Sie stellt in bis zu fünf den HU-Fristen entsprechenden Altersgruppen die Häufigkeit wichtiger Mängel dem Durchschnitt aller geprüften Personenwagen der jeweiligen Altersgruppe gegenüber. Die 26 Folgen des Ratgebers Gebrauchtwagen erscheinen alle 14 Tage über das gesamte Jahr 2024 hinweg. Jeder Bericht stellt zwei vergleichbare Fahrzeuge einander gegenüber und bewertet ihre Stärken und Schwächen als Gebrauchtwagen. Damit erhalten die Leser eine vorzügliche Orientierung für den Gebrauchtwagenkauf.

Tipps der GTÜ für den Gebrauchtwagenkauf

1. Maximale Transparenz: Wer sich für einen Gebrauchtwagen interessiert, sollte diesen bestmöglich kennenlernen. Fehlen im Verkaufsangebot Angaben oder sind diese ungenau? Dann beim Verkäufer nachfragen. Kann dieser die Informationen nicht zur Verfügung stellen, ist Skepsis angesagt.

2. Prüfung erwägen: Insbesondere bei älteren Fahrzeugen kann es gut investiertes Geld sein, das konkrete Auto bei einer GTÜ-Prüfstelle zur Hauptuntersuchung (HU) vorzuführen. Das kostet die übliche HU-Gebühr. Dabei werden ausschließlich sicherheitsrelevante Punkte betrachtet und damit nur ein Teil des Fahrzeugs. Weitere wertbeeinflussende Faktoren wie zum Beispiel Unfallschäden, notwendige Reparaturen, Servicenachweis, Fahrzeugalter und -laufleistung würde ein Kfz-Gutachten berücksichtigen und damit den Zeitwert des Fahrzeugs bestimmen. Dieses lohnt sich bei teureren Fahrzeugen.

3. Persönlicher Augenschein: Ein gutes Gesamtbild verschafft die persönliche Besichtigung, am besten begleitet durch eine zweite Person. Checklisten helfen dabei, den Fahrzeugzustand zu ermitteln, diese gibt es unter anderem von Automobilclubs. Nach Möglichkeit eine Probefahrt machen, vorher unbedingt die Versicherungsfrage klären und eine Vereinbarung abschließen.

4. Rechtssicherer Vertrag: Beim Abschluss des Kaufvertrags sollte der Käufer sich alle wichtigen Informationen schriftlich und damit rechtssicher bestätigen lassen. Dabei lieber mehr als zu wenig in den Vertrag schreiben lassen. Dazu gehören beispielsweise die tatsächliche Gesamtfahrleistung, Unfallfreiheit oder vor der Übergabe zugesicherte Reparaturen durch den Verkäufer. Achtung: Wenn der Verkäufer entsprechende Angaben nicht schriftlich im Vertrag bestätigen will, ist Misstrauen angesagt.

5. Nicht überstürzt kaufen: Manches Angebot mag verlockend sein. Doch ein überhasteter Kauf kann später teuer werden, wenn beispielsweise Mängel auftreten, die man hätte erkennen können. Daher ruhig und gut überlegt handeln. Keinesfalls sollte man sich vom Verkäufer unter Zeitdruck setzen lassen – beispielsweise durch dessen Hinweis auf andere Interessenten.

6. Flexibilität nutzen: Muss es unbedingt ein bestimmtes Modell in einer konkreten Ausstattung und Farbe sein? Wer bei der Suche offen ist, hat bessere Chancen, das passende Fahrzeug zum Budget in möglichst gutem Zustand zu finden. Neben Privatpersonen, Autohäusern und Gebrauchtwagenhändlern bieten auch zahlreiche Autohersteller Gebrauchtwagen an, beispielsweise Leasingrückläufer.

7. Elektroautos: Das Angebot an batterieelektrischen Gebrauchtwagen wird immer größer. Wer sich für ein solches Fahrzeug interessiert, sollte seine typischen Fahrleistungen und die Lademöglichkeit analysieren und mit den realistischen Reichweiten des jeweiligen Typs abgleichen. Der Batteriezustand beeinflusst den Fahrzeugwert erheblich. Die GTÜ bietet den unabhängigen, herstellerübergreifenden und objektiven Batterietest des österreichischen Unternehmens AVILOO an. Dieser gibt schnell Auskunft über den Gesundheitszustand des Akkus im Vergleich zum Neuzustand.

Über die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH

Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kraftfahrzeugsachverständiger in Deutschland und zählt damit zu den größten Sachverständigenorganisationen überhaupt. Sie versteht sich als ein umfassendes Expertennetzwerk. Rund 2.400 selbständige und hauptberuflich tätige Sachverständige sowie mehr als 2.600 Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure und deren qualifizierte Mitarbeitende stehen an 10.300 Prüfstützpunkten in Werkstätten und Autohäusern sowie an mehr als 860 eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner zur Verfügung. Die GTÜ-Prüfingenieurinnen und -Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes tätig.

Gesellschafter der GTÜ sind die drei Sachverständigenverbände: AGS (Arbeitsgemeinschaft der Kfz-Sachverständigen e.V.), BVS-KSV (BVS-Kraftfahrzeugsachverständigen-Verein e.V.) und BVSK (Bundes¬verband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Vor dem Lauch 25
70567 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 97676-0
Telefax: +49 (711) 97676-199
http://www.gtue.de

Ansprechpartner:
Frank Reichert
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (711) 97676-620
Fax: +49 (711) 97676-609
E-Mail: frank.reichert@gtue.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel