„Leitplanken sind wichtig“ – Bundesverband Musikindustrie unterstreicht Forderung an Bundesregierung, dem europäischen Kompromiss zu folgen

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat die Forderung an die Bundesregierung bekräftigt, dem vorliegenden Entwurf der KI-Grundverordnung der EU zuzustimmen. Im Rahmen einer Tagung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels sprach der BVMI Vorstandsvorsitzende Dr. Florian Drücke heute in München über aktuelle KI-Entwicklungen und -Diskussionen in der Musikindustrie und unterstrich dabei die dringende Notwendigkeit von belastbaren gesetzlichen Leitplanken für die Nutzung von KI.

„Es scheint, als wäre man in der Bundesregierung nun zu einer Einigung gekommen, was optimistisch stimmt, denn Europa hat mit dem in der KI-Verordnung gefundenen Kompromiss einen insgesamt guten Weg zur weltweit ersten umfassenderen Regulierung von KI eingeschlagen. Diese gesetzlichen Leitplanken sind kein Selbstzweck, sondern ermöglichen Lizenzmodelle mit Verhandlungen auf Augenhöhe. Die Musikindustrie glaubt an eine weitere Stärkung des Marktes durch Exklusivrechte und Lizenzierung – wir haben in den vergangenen Jahren mehrfach bewiesen, dass wir Innovationssprünge meistern können.“

Drücke weiter: „KI wird in vielen Kontexten unserer Branche längst bewusst und gezielt eingesetzt und genutzt, von Algorithmen für Musikempfehlungen der diversen Streaming-Plattformen bis zur Musikproduktion. Hier unterstützt die Technologie menschliches kreatives Schaffen, kann es fördern und damit spannende Dimensionen der Kunst eröffnen. Eine Reihe vielversprechender Kooperationen zeigen sich bereits und andere bahnen sich an. Aber im Sinne einer wirtschaftlich tragfähigen und demokratischen Zukunft braucht es jetzt Leitplanken, insofern ist dringend zu hoffen, dass nach dem „guten Kompromiss“, von dem jetzt zu lesen ist, auch geliefert wird.“

Bereits am vergangenen Freitag hatte der BVMI als Teil einer breiten Allianz aus Vertreter:innen und Verbänden der Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft einen offenen Brief an die Bundesregierung gerichtet.

Über den Bundesverband Musikindustrie e.V.

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) vertritt die Interessen von rund 200 Tonträgerherstellern und Musikunternehmen, die mehr als 80 Prozent des deutschen Musikmarkts repräsentieren. Der Verband setzt sich für die Anliegen der Musikindustrie in der deutschen und europäischen Politik ein und dient der Öffentlichkeit als zentraler Ansprechpartner zur Musikbranche. Neben der Ermittlung und Veröffentlichung von Marktstatistiken gehören branchennahe Dienstleistungen zum Portfolio des BVMI. Seit 1975 zeichnet er die erfolgreichsten Künstler:innen in Deutschland mit GOLD und PLATIN aus, seit 2014 auch mit DIAMOND und seit 1977 werden die Offiziellen Deutschen Charts im Auftrag des BVMI erhoben. Zur Orientierung der Verbraucher:innen bei der Nutzung von Musik im Internet wurde 2013 die Initiative PLAYFAIR ins Leben gerufen.

Weitere Informationen: www.musikindustrie.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Musikindustrie e.V.
Reinhardtstraße 29
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 590038-0
Telefax: +49 (30) 590038-38
http://www.musikindustrie.de

Ansprechpartner:
Sigrid Herrenbrück
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 590038-44
E-Mail: herrenbrueck@musikindustrie.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel