Dorfentwicklungsprogramm für Hessen fördert PV-Anlagen

Das Land Hessen fördert mit dem Programm Dorfentwicklung Gemeinden in ländlichen Räumen (s. Kasten). Ziel ist es, diese als attraktive und lebendige Lebensräume zu gestalten. Finanzielle Unterstützung gibt’s dabei für Sanierungen von Gebäuden ebenso wie für kulturelle Vorhaben – etwa Mehrgenerationentreffs oder Dorfcafés.

Wie viel Geld gibt’s?

In den kommenden Jahren stehen jährlich etwa 33 Millionen Euro von EU, Bund und Land für das Programm Dorfentwicklung zur Verfügung. Jede Gemeinde in Hessen kann jährlich mehrere tausend Euro an Zuschüssen erhalten.

Für die Förderrunde 2025 in Hessen jetzt schon vorbereiten

In der kommenden Förderrunde, die im Sommer 2025 beginnt und eine Laufzeit von etwa sechseinhalb Jahren hat, werden bis zu zwölf Gemeinden berücksichtigt und zu sogenannten Förderschwerpunkten ernannt.

Gemeinden müssen Konzept vorlegen

Das hessische Umweltministerium rät interessierten Gemeinden, bereits jetzt mit der Planung zu beginnen, denn antragsberechtigt ist nur, wer ein Entwicklungskonzept vorlegt. Dies sollen die Bürgerinnen und Bürger gemeinsam entwickeln. Abgabefrist für die Bewerbung als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung ist der 1. Februar 2025. Die Anerkennung der neuen Schwerpunkte ist für Sommer 2025 geplant.

Unterstützung bei der Entwicklung des Konzepts

Für die Entwicklung des Konzepts können die Kommunen Hilfe von Fachbüros beantragen. Die entsprechenden Anträge können ab sofort bei den zuständigen Fach- und Förderbehörden der Landkreise gestellt werden.

Chancen auch für PV-Anlagen in Hessen

Laut Umweltministerium Hessen werden im Programm Dorfentwicklung PV-Anlagen im Zusammenhang mit förderfähigen Gesamtmaßnahmen der Dorfentwicklung gefördert. Allerdings müssen dafür Voraussetzungen erfüllt werden, wie die Zugehörigkeit der Kommune zum ländlichen Raum und die Anerkennung als Förderschwerpunkt (s.o.)

Förderung von energieeffizienten Gebäuden

Das hessische Umweltministerium führt in seinen Grundsätzen des regionaltypischen Bauens in der Dorf- und Regionalentwicklung aus: „Grundsätzlich soll jedes im Rahmen der Dorf- und Regionalentwicklung geförderte Bauwerk durch Energieeffizienz bzw. Energieerzeugung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Bei allen Maßnahmen hat daher die Orientierung an den übergeordneten gesamtgesellschaftlichen Zielen Ressourcenschutz, Bekämpfung des Klimawandels sowie Anpassung an die Folgen des Klimawandels und Erhalt der Biodiversität Priorität.“

Gefördert werden deshalb auch Gebäudebegrünungen, die Verwendung von Recyclingbaustoffen sowie die Installation von Photovoltaik- oder Solaranlagen in der Dacheindeckung von Gebäuden. Damit soll die „optimale Nutzung von Erneuerbaren Energien“ ermöglicht werden.

Mit dem Förderprogramm Dorfentwicklung Hessen haben Gemeinden so die Chance, Zuschüsse für geplante PV-Anlagen zu erhalten. Weitere Infos gibt es hier.

Wer kann sich in Hessen bewerben?

Folgende hessische Landkreise können sich bis zum 1. Februar 2025 für das Programm Dorfentwicklung 2025 bewerben, insgesamt werden in dieser Runde 12 Kommunen berücksichtigt. Bewerbungen müssen an das zuständige Landratsamt gerichtet werden.
Bergstraße (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Biblis, Birkenau, Bürstadt, Einhausen, Groß-Rohrheim, Lampertheim, Lorsch und Viernheim)
Darmstadt-Dieburg (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Dieburg, Eppertshausen, Erzhausen, Griesheim, Groß-Zimmern, Münster, Pfungstadt und Weiterstadt)
Fulda (mit Ausnahme der Stadt Fulda)
Gießen (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Gießen, Heuchelheim und Linden)
Hersfeld-Rotenburg
Hochtaunus (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Bad Homburg, Friedrichsdorf, Königstein, Kronberg, Oberursel und Steinbach)
Kassel (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Baunatal und Vellmar)
Lahn-Dill (mit Ausnahme der Stadt Wetzlar)
Limburg-Weilburg (mit Ausnahme der Stadt Limburg),
Main-Kinzig (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Bruchköbel, Erlensee, Großkrotzenburg, Hanau, Maintal, Niederdorfelden, Rodenbach und Schöneck)
Marburg-Biedenkopf (mit Ausnahme der Stadt Marburg)
Odenwald
Rheingau-Taunus
Schwalm-Eder
Vogelsberg
Waldeck-Frankenberg
Werra-Meißner und
Wetterau (mit Ausnahme der Gemeinden/Städte Bad Nauheim, Bad Vilbel, Friedberg, Karben, Rosbach und Wöllstadt) 

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