Wie funktioniert die Betriebsrente?

Rund 18,1 Millionen Beschäftigte sparen über den Betrieb fürs Alter. Doch die Verbreitung der bAV stockt. Fast die Hälfte der Angestellten besitzt keine betriebliche Altersabsicherung. Besonders Junge, Frauen und Geringverdiener sind schlecht versorgt. Nach wie vor hängt die Verbreitung stark vom Einkommen ab. Der Grund liegt auf der Hand: Arbeitgeber nutzen die betriebliche Altersvorsorge häufig zur Mitarbeitergewinnung. Sie locken gut ausgebildete Fach- und Führungskräfte mit einer attraktiven Betriebsrente. Maßgeschneiderte Angebote für alle Teile der Belegschaft sind selten – besonders in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Um die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu machen und auch Geringverdiener besser abzusichern, verabschiedete die Regierung Ende letzten Jahres das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz. Es trat Mitte Januar in Kraft. 

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung?

Angestellte dürfen schon seit 2002 Teile ihres Bruttogehalts in den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge stecken. Bei dieser Entgeltumwandlung fließen die Beiträge ohne Abzüge in einen Vorsorgevertrag. In der Ansparphase verzichtet der Staat auf Steuern und Sozialabgaben, um den schnelleren Aufbau der Betriebsrenten zu fördern. Arbeitgeber müssen eine solche arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge ermöglichen und ihren Angestellten zumindest eine Direktversicherung anbieten – egal ob es sich um langjährige Mitarbeiter, Azubis oder Teilzeitbeschäftigte handelt. Den Anspruch auf Entgeltumwandlung haben alle, die verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Da die bAV-Beiträge vom Bruttogehalt abgehen, sparen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Sie bekommen netto zwar etwas weniger ausgezahlt, dafür fließen aber deutlich höhere Beträge in die spätere Altersabsicherung.  Auch Unternehmen müssen weniger an Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung überweisen. Sie sparen rund 20 Prozent des umgewandelten Betrags. Heute dürfen Arbeitgeber diesen finanziellen Vorteil aber nicht mehr behalten. Sie müssen damit die betriebliche Altersvorsorge ihrer Angestellten aufstocken. Als Vereinfachungsregel gilt: 15 Prozent des umgewandelten Beitrags muss der Chef obendrauf legen.

Beitragsbemessungsgrenze bAV

Sparbeiträge bleiben nicht unbegrenzt steuer- und sozialversicherungsfrei. Wie viel Beschäftigte und Arbeitgeber ohne Abzüge in den Aufbau einer Betriebsrente stecken dürfen, ist an die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt, die der Gesetzgeber jährlich anpasst. Aktuell beträgt sie 101.400 Euro jährlich, also 8.450 Euro pro Monat (Stand: 2026). Bis zu acht Prozent davon, 676 Euro monatlich, lassen sich steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Höhere steuerfreie Beiträge sind nur bei zwei Vorsorgemodellen möglich: der Direktzusage sowie der Unterstützungskasse. Diese finanzieren Unternehmen häufig allein, um Führungskräfte abzusichern. Sozialabgabenfrei bleiben für alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge jedoch nur Einzahlungen in Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2026 sind das 338 Euro im Monat.   

Beispielrechnung: Entgeltumwandlung mit monatlich 200 Euro

Der Nettoaufwand des Mitarbeiters für das betriebliche Alterssparen beträgt 109,17 Euro. Insgesamt fließen 230 Euro in die bAV, während sich sein Nettogehalt nur um rund 109 Euro verringert. Dies fördert einen schnelleren Vermögensaufbau, vorausgesetzt der Arbeitgeber bietet ein renditestarkes und kostengünstiges Vorsorgemodell an.

Neu: Automatisches Rentensparen auf Betriebsebene

Damit mehr Beschäftigte betrieblich vorsorgen, können Arbeitgeber seit diesem Jahr leichter eine automatische Entgeltumwandlung vereinbaren. Dazu braucht es keine tarifvertragliche Regelung mehr.  Eine Vereinbarung auf Betriebsebene reicht. Das betriebliche Rentensparen wird damit zur Regel, sofern Beschäftigte nicht binnen eines Monats widersprechen (Opting-out). Firmen müssen ihre Belegschaft jedoch mindestens drei Monate vor dem geplanten bAV-Start informieren. Zudem verpflichten sie sich, einen höheren Zuschuss zu zahlen – 20 Prozent oder mehr. Eine stärkere finanzielle Beteiligung der Firma macht die betriebliche Vorsorge dann auch für Beschäftigte attraktiver.     

Nachteil: Weniger gesetzliche Rente durch Entgeltumwandlung

Das bAV-Sparen aus dem Bruttogehalt hat aber nicht nur Vorteile. Was viele nicht wissen und im Beratungsgespräch oft zu kurz kommt, ist der Hinweis, dass „gleichzeitig die Leistungen, insbesondere in der gesetzlichen Rente, geringer ausfallen“, kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Da bei einer Entgeltumwandlung weniger Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, sinkt die gesetzliche Rente sowie die Höhe des Arbeitslosen- und Krankengeldanspruchs sowie einer eventuellen Erwerbsminderungsrente während der Ansparzeit. Es gilt also individuell nachzurechnen, ob und in welcher Höhe sich ein Gehaltsverzicht zugunsten der angebotenen betrieblichen Altersvorsorge lohnt.

Beispielrechnung Deutsche Rentenversicherung

Um einzuschätzen, wie sich eine Entgeltumwandlung von monatlich 200 Euro auf die spätere gesetzliche Rente auswirkt, hat die Deutsche Rentenversicherung für biallo ein Beispiel – auf Basis des Durchschnittsentgelts von 51.944 Euro (Stand 2026) – durchgerechnet. In diesem Fall entsprechen die jährlichen Einzahlungen in die Rentenkasse genau einem Entgeltpunkt, der mit dem aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro (Stand 2/2026) multipliziert wird. Der Rentenwert wird jährlich entsprechend der Lohnentwicklung angepasst. Spätere Rentenanpassungen sind dieser Berechnung jedoch nicht berücksichtigt.

Bei einem Durchschnittsverdienst von jährlich 51.944 Euro wird eine monatliche Rentenhöhe von 40,79 Euro erwirtschaftet. Wer 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlt, bekommt später eine monatliche Bruttorente von 1.427,65 Euro. Nach 40 Jahren sind es 1.631,60 Euro. Investieren Beschäftigte monatlich 200 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge, indem sie Gehalt umwandeln, reduziert sich das rentenversicherungspflichtige Einkommen jährlich um 2.400 Euro. Durch die geringeren Einzahlungen in die Rentenkasse sinkt die monatliche Rentenanwartschaft. Die Rente nach 35 Beitragsjahren beträgt 1.361,85 Euro, nach 40 Jahren 1.556,40 Euro. Durch die Entgeltumwandlung bekommt der Durchschnittsverdiener in unserem Beispiel also knapp 66 beziehungsweise 75 Euro weniger Rente im Monat. Eine Betriebsrente sollte dies ausgleichen können.

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