DEHOGA fordert einen konkreten Fahrplan für Restaurants und Hotels sowie Gleichbehandlung mit anderen Branchen

Mit großer Enttäuschung und Kritik hat das Gastgewerbe auf die Corona-Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz reagiert. „Es ist für unsere von der Krise besonders hart getroffene Branche nicht nur unbefriedigend, sondern unverständlich und inakzeptabel, dass die von uns geforderte Öffnungsstrategie für die Gesamtbranche wieder nicht vorgelegt wurde“, erklärt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband). Zwar gebe es für die Außengastronomie abhängig vom Inzidenzwert und zum Teil mit Auflagen eine Perspektive. Über weitere Öffnungen für Restaurants und Hotels soll aber erst am 22. März im Lichte des Infektionsgeschehens und weiterer Faktoren wie angelaufene Teststrategie und Impfquote beraten werden. „Spätestens bei der nächsten Sitzung erwarten wir einen konkreten Fahrplan zur Öffnung unserer Betriebe – dies natürlich in Verantwortung für die Gesundheit der Gäste und Mitarbeiter.“ Dabei sollte die Politik alle Möglichkeiten durch mehr Tempo und Professionalität beim Impfen, Testen und bei der digitalen Kontaktverfolgung ausschöpfen, um eine Öffnung der Hotels und Restaurants ab 29. März zu gewährleisten. Sollte das Gastgewerbe weiter geschlossen bleiben, damit andere Branchen geöffnet werden könnten, fordert der DEHOGA eine signifikante Verbesserung der staatlichen Hilfen.

„Am 28. März werden unsere Betriebe insgesamt sieben Monate geschlossen sein“, erklärt Zöllick. Hilfen kämen nur verzögert an oder reichten nicht aus. Verzweiflung und Existenzängste machten sich in der Branche breit „Es wiederholt sich leider wie im Frühjahr, dass die gastgewerblichen Betriebe wieder einmal die ersten sind, die geschlossen wurden, und offensichtlich die letzten, die wieder öffnen dürfen.“

Dabei betont Zöllick, eine dritte Welle wolle auch im Gastgewerbe niemand. Alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie müssten jedoch plausibel, nachvollziehbar und im Rechtssinne verhältnismäßig sein. „Wir verstehen zum Beispiel nicht, dass die Regierung einerseits mehr private Kontakte ermöglicht, während gleichzeitig unsere Betriebe mit strengen Hygienekonzepten weiterhin geschlossen bleiben“. Lockerungen dürften nicht zur Benachteiligung des Gastgewerbes führen. Die Bilder der letzten Tage würden zeigen, dass das Bedürfnis der Bevölkerung nach Ausgehen und Miteinander sehr groß sei. Und das dann ohne Abstand, Maske, Datenerfassung und Hygienekonzept. Der DEHOGA spricht sich mit Nachdruck für eine Öffnung der Außengastronomie bereits Mitte März aus. Denn das Ansteckungsrisiko beim Zusammensitzen im Freien ist nachweislich des RKI besonders niedrig.

„Es ist Aufgabe der Politik, alles dafür tun, dass unsere Betriebe keinen Tag länger als gesundheitspolitisch geboten geschlossen bleiben“, sagt Zöllick. Die Konzepte des DEHOGA für einen verantwortungsvollen Neustart des Gastgewerbes liegen auf dem Tisch. „Dabei geht es nicht nur um das Gastgewerbe mit seinen 222.000 Unternehmen und 2,4 Millionen Beschäftigten, sondern auch um die Partner der Branche, die aufgrund der Schließung unserer Betriebe erhebliche Umsatzeinbußen erleiden und ebenso um ihre Existenz kämpfen.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 726252-24
Telefax: +49 (30) 726252-42
http://www.dehoga.de

Ansprechpartner:
Stefanie Heckel
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 7262-5232
Fax: +49 (30) 7262-5242
E-Mail: heckel@dehoga.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel