„Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“

Die Arbeitnehmerüberlassung ist durch ein Dreipersonenverhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer charakterisiert: Verleiher und Entleiher schließen einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜ-Vertrag/AÜV). Der Zeitarbeitnehmer ist über einen Arbeitsvertrag bei dem Personaldienstleister oder Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) als Mitarbeiter angestellt. Für die […]

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