Vorgaben zur Strommessung im Rahmen der Energiewende

Die Energiewende führt zu neuen Herausforderungen für Netze und die Informationstechnik zwischen Netzbetreibern, Verbrauchern und Betreiber von Stromerzeugungsanlagen. Politisch und rechtlich wird dieser Umbau mit dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ forciert.

Das „Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen“ trat bereits im September 2016 in Kraft. Dennoch bereitet die Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) erhebliche Probleme und der Rollout intelligenter Messsysteme mit Smart Meter Gateways verzögert sich schon seit Jahren.

Viele Fragestellungen und Definitionen scheinen noch ungeklärt.
In der Branche herrscht daher eine große Verunsicherung – sowohl bei Netzbetreibern als auch bei Stromversorgern.
Das könnte sich jedoch schon bald ändern. Für den 31. Januar 2019 wurde nun eine Marktanalyse angekündigt, mit welcher der schon lang ersehnte offizielle Startschuss des Pflicht-Rollouts intelligenter Messsysteme fallen könnte.

 
BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum bieten daher ein neu konzipiertes Seminar über das neue Messstellenbetriebsgesetz an.
Im Rahmen des Intensivseminars werden die neuen Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes ausführlich erläutert und auf die praxisrelevanten Fragestellungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben eingegangen.

Das Intensivseminar „Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)- Das neue Grundgesetz des Messwesens“ findet am 14.02.2019 in Stuttgart statt.

Über die BHKW-Infozentrum GbR

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Herbst 2018 wird dann die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2018/2019" zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 10.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke – Energieversorgung der Zukunft".

Drei redaktionell aus mehr als 53.000 Quellen zusammengetragene Pressespiegel ermöglichen einen einfachen Überblick über neue Trends in Technik, Markt und Politik.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 96867310
Telefax: +49 (7222) 96867319
https://www.bhkw-infozentrum.de

Ansprechpartner:
Eliz Hadiye Camlice
Veranstaltungen / Marketing
Telefon: +49 (7222) 9686-7317
Fax: +49 (7222) 9686-7319
E-Mail: eliz.camlice@bhkw-infozentrum.de
Markus Gailfuß
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7222) 9686730
Fax: +49 (7222) 96867319
E-Mail: markus.gailfuss@bhkw-infozentrum.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.