Gutschein oder Geld zurück?

Abgesagte Veranstaltungen, geschlossene Fitnessstudios und mehr: Infolge der Corona-Krise können Verbraucherinnen und Verbraucher zahlreiche Angebote nicht nutzen. Kein Wunder also, dass Verbraucher in den letzten Wochen verstärkt danach gefragt haben, wer zahlen muss, wenn die Anbieter nicht leisten können. Die Rechtslage ist komplex und von aktuellen Entwicklungen geprägt. Der „Corona-Vertrags-Check“ der Verbraucherzentralen bietet Antworten auf die häufigsten Fragen rund um abgesagte Veranstaltungen, Käufe im Ladengeschäft, Kurse und andere Dienstleistungen. 

Seit letzter Woche ist klar: Verbraucher müssen sich für vor dem 8. März gekaufte Konzerttickets mit einem Gutschein zufrieden geben. Grund dafür ist eine aktuelle Gesetzesänderung, die rückwirkend die Regelungen des BGB für den corona-bedingten Ausfall von Veranstaltungen außer Kraft setzt.

Was Verbraucher am Ende bezahlen müssen, hängt immer vom Einzelfall ab. Diese Situation führt zu zahlreichen Fragen. Auf den Webseiten der Verbraucherzentralen können Nutzer sich die wichtigsten Antworten für ihren Fall nun selbst generieren.

Die Rechtslage ist für Verbraucher nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Änderungen unübersichtlich. Das interaktive Angebot soll Nutzern Antworten zu den häufigsten Fragen bieten, ohne dass sie viel Zeit mit der Lektüre juristischer Texte verbringen müssen. In manchen Fällen kann die interaktive Abfrage jedoch nicht helfen. Dann ist es besser, eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Die Verbraucherzentralen hatten bis zuletzt versucht, das Gesetz zur Gutscheinlösung im Veranstaltungsvertragsrecht zu verhindern:

  • Kein Gutscheinzwang für Konzerte und Veranstaltungen
  • Zwangsgutscheine sind unfair
Über Verbraucherzentrale Hessen e. V.

Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.

Der Corona-Vertrags-Check wurde unter Federführung der Verbraucherzentralen Brandenburg und Bayern im bundesweiten Projekt "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz" erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Hessen e. V.
Große Friedberger Straße 13 – 17
60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 972010900
Telefax: +49 (69) 972010-40
http://www.verbraucherzentrale-hessen.de/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel