Klimaschutzgesetz: Nun doch mit Solarpflicht

Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen haben sich gestern Abend auf einen Gesetzentwurf für die Novelle des Klimaschutzgesetzes geeinigt. Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold äußert sich inhaltlich zufrieden über den im Klimaschutzgesetz gefundenen Kompromiss.

„Sozusagen „fünf vor 12“ in einem sich endlos hinziehenden Gesetzgebungsprozess hat sich die Koalition darauf geeinigt, ab 2022 eine Solardachpflicht für neue Nichtwohngebäude einzuführen. Auch Wohngebäude zu verpflichten wäre noch konsequenter gewesen. Das ist ein Wermutstropfen für uns. Da bleiben wir dran und werden diese Forderung auch in der kommenden Anhörung zum Klimaschutzgesetz einbringen. Aber positiv ist, dass künftig gerade die großen Dächer mit PV-Anlagen bestückt werden müssen. Das ist gut für den Klimaschutz und für unsere Betriebe“, so Reichhold.

Städte und Gemeinden können und müssen die Einführung einer Solarpflicht für neue Wohngebäude nun selbst regeln, was besonders für Städte in der Größenordnung von Stuttgart eine komplexe Aufgabe werden dürfte.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.
Heilbronner Straße 43
70191 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 263709-0
Telefax: +49 (711) 263709-100
http://www.handwerk-bw.de

Ansprechpartner:
Marion Buchheit
Pressesprecherin
Telefon: +49 (711) 263709-105
E-Mail: mbuchheit@handwerk-bw.de
Sarah Hägele
Assistentin
Telefon: +49 (711) 263709-111
E-Mail: shaegele@handwerk-bw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel