Aktualisierung des Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“

Das DNQP hat, gemeinsam mit einer Expertenarbeitsgruppe bestehend aus 16 Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis sowie einer Patientenvertreterin, im Auftrag der Vertragsparteien nach § 113 Abs. 1 SGB XI vertreten durch den Verein Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege e.V. den Expertenstandard zum Thema „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ aktualisiert. Die Expertenarbeitsgruppe unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Klaus Wingenfeld (Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld) und der Moderation von Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Büscher (DNQP) hat sich mit den neuen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis befasst und mögliche Änderungen an Expertenstandard und Kommentierungen diskutiert.

Der Entwurf zum aktualisierten Expertenstandard, die Kommentierungen sowie die neue Literaturstudie werden für acht Wochen auf der Homepage des DNQP eingestellt (www.dnqp.de). Damit soll interessierten Personen aus Pflegepraxis, -wissenschaft und -politik die Möglichkeit gegeben werden, sich zum aktualisierten Expertenstandard zu äußern. Dieses Vorgehen entspricht dem methodischen Vorgehen des DNQP zur Einbeziehung der Fachöffentlichkeit bei der Aktualisierung von Expertenstandards, wie es im Methodenpapier des DNQP beschrieben ist.

Die Konsultationsphase findet vom 13.07.2020 bis zum 06.09.2020 statt. Rückmeldungen bzw. Stellungnahmen werden bis einschließlich 06.09.2020 schriftlich (auch per E-Mail) entgegengenommen.

Die eingegangenen Hinweise werden vom wissenschaftlichen Team des DNQP und den Mitgliedern der Expertenarbeitsgruppe diskutiert und für die abschließende Bearbeitung des Expertenstandards berücksichtigt. Der konsentierte Expertenstandard wird am 31.10.2020 der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege e. V. übergeben.

 

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