Versorgung sichern ja – falsch abrechnen nein!

Die casusQuo GmbH verwahrt sich gegen die Anschuldigungen, die DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum im Editorial der aktuellen Ausgabe von „Das Krankenhaus“ gegen gesetzliche Krankenkassen erhebt. casusQuo-Geschäftsführer Udo Halwe: „Selbstverständlich sollen Krankenhäuser die ihnen zustehende Vergütung für gerechtfertigte Behandlungskosten erhalten.“ Allerdings bestätige sich immer wieder, dass Krankenhäuser ihre Rechnungsstellung konsequent auf Erlösoptimierung ausrichten. Wenn Kliniken die Prüfbeschränkungen, die das Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz mit sich bringt, für ein systematisches Upcoding nutzen, dann sind die Krankenkassen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags verpflichtet, dagegen vorzugehen.

Georg Baum stellt in seinem Editorial die Behauptung auf, die Finanzreserven der Krankenkassen oberhalb der vorzuhaltenden Mindestreserven seien auch dadurch entstanden, „dass Krankenkassen den Krankenhäusern durch überzogene MDK-Prüfungen die Vergütung für erbrachte Leistungen verweigert haben.“ Diese Behauptung verdreht in unsachgemäßer Weise den Ursache-Wirkungs-Zusammenhang von Abrechnung, Prüfung und Retaxierung. Keine Krankenkasse will den Krankenhäusern Geld vorenthalten. Krankenkassen haben gerade in der aktuellen Krise ein vitales Interesse an einer sicheren, qualitativ hochwertigen und gerechten Versorgung. Diesem Interesse läuft aber ein Abrechnungsverhalten zuwider, das die pandemiebedingt begrenzten Prüfquoten für eine Erlössteigerung der Krankenhäuser nutzt.

„Als casusQuo stehen wir, genau wie die uns beauftragenden Krankenkassen, für ein solidarisches Gesundheitssystem“, so Udo Halwe. „Versorgungssicherheit ist dabei gerade angesichts der Covid-19-Pandemie ein zentrales Leitmotiv.“

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