Bremische Bürgerschaft beschliesst Anti-Polizeigesetz

Die Bremische Bürgerschaft hat am 19.11.2020 in zweiter Lesung ein neues bremisches Polizeigesetz beschlossen, das vom CGB als Anti-Polizeigesetz bewertet wird.

Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender: „Das neue Polizeigesetz, gegen dessen Entwurf bereits verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht wurden, offenbart ein tiefes Misstrauen des rot-rot-grünen Bremer Volksfront-Senats gegenüber der eigenen Polizei. Während andernorts über Konsequenzen aus der zunehmenden Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten debattiert wird, machen sich die Regierungsparteien im kleinsten Bundesland mit ihrer Gesetzesnovelle das Feind­bild der linksextremen Szene von einer undemokratischen Polizei als willfährige Garantin des herr­schenden politischen Systems zu eigen. Schutz der Bürger vor der Polizei statt durch die Polizei lautet offensichtlich die Devise. Wenn Bremens Polizeisenator Mäurer (SPD) das neue Polizeige­setz als „einen gelungenen Kompromiss“ wertet, so ist er fehl im Amt und sollte seinen Hut neh­men.“

Als traurige Lachnummer, die Bremen einmal mehr den Spott aus anderen Regionen einbringen wird, bewertet der CGB die im neuen Polizeigesetz verankerte Kontrollquittung, die zukünftig bei Personenkontrollen auf Verlangen des Kontrollierten von der Polizei ausgestellt werden muss. Die vielen Klein-Dealer im Bremer Szene-“Viertel“ werden sich feixen, wenn sie ihre Kontrolleure nun­mehr regelmäßig mit der Forderung nach einer Quittung nerven und von der Arbeit abhalten können. Da zudem Personenkontrollen nur noch bei einem auf die Person bezogenen konkreten Anhaltspunkt zulässig sind was selbst bei bekannten Dealern und Taschendieben problematisch ist, wird es sicherlich nicht lange dauern, bis die Polizeistreifen lieber wegsehen und auf Kontrollen verzichten, als eine Anzeige wegen „Racial Profiling“ zu riskieren.

Weitere Belege für das von großen Misstrauen der Regierungsfraktionen geprägtem Verhältnis zur Polizei sieht der CGB auch in der im neuen Polizeigesetz verankerten erweiterten Ausweis- und Kennzeichnungspflicht von Polizisten, der Einführung eines unabhängigen Polizeibeauftragten, der u.a. auch innerpolizeiliche Mißstände und Fehlverhalten von Polizeibeamten untersuchen soll, sowie insbesondere in der Einführung einer Zuverlässigkeitsprüfung – nicht nur für Bewerber für den Polizeidienst, sondern stichprobenartig auch alle sieben Jahre bei allen Beamten und Angestellten im Polizeidienst.

Dass das neue Polizeigesetz als bürokratisches Monstrum darüber hinaus auch in einigen Berei­chen, wie z.B. beim Schutz vor häuslicher Gewalt sowie bei der Video- und Telekommunikations­überwachung, die Befugnisse der bremischen Polizei erweitert, dürfte für die Polizistinnen und Polizisten angesicht der im Gesetz verankerten Vorbehalte gegenüber ihrer Arbeit nur ein schwacher Trost sein.

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