Keine Mietminderung wegen Baulärm in der Nachbarschaft

Mieter müssen im Normalfall auch dann die volle Miete zahlen, wenn sie sich durch Baulärm in der Nachbarschaft gestört fühlen. Die Wüstenrot Bausparkasse AG, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 31/18) hin.

Der Mieter einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Berlin minderte die Miete um zehn Prozent, als eine 40 Meter entfernte Baulücke bebaut wurde. Die Vermieterin akzeptierte das nicht und klagte die nicht bezahlte Miete ein. Nachdem das Landgericht Berlin die Mietminderung wegen des mit dem Neubau verbundenen Lärms und Staubs als berechtigt angesehen hatte, kam der Fall zum BGH, der das Urteil aufhob.

Laut der Entscheidung durfte der Mieter die Miete nur reduzieren, wenn die Vermieterin vom Nachbarn verlangen konnte, den Lärm zu mindern. Ein solcher rechtlich durchsetzbarer Anspruch komme aber nur ausnahmsweise in Betracht, wenn der Baulärm das übliche Maß überschreitet und dadurch das Wohnen in den umliegenden Gebäuden wesentlich beeinträchtigt wird. Der BGH verwies daher den Fall an das Landgericht Berlin zurück, das nun die relevanten Fakten recherchieren und neu entscheiden muss.

Über die Wüstenrot & Württembergische AG

1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.

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