MEG Milch Board interveniert beim Bundeskartellamt

Die MEG Milch Board w. V. hat erneut eine Eingabe an das Bundeskartellamt gerichtet. Es geht um eine Maßnahme der Arla-Gruppe gegenüber ihren Milchlieferanten. Nach Informationen der MEG Milch Board w. V. hat Arla den Lieferanten die Kürzung des Milchauszahlungspreises um 1 Cent in Aussicht gestellt und hierfür die gestiegene Inflation als Grund angegeben. Insbesondere – so Arla – seien die Kosten für Kraftstoff, Energie und Verpackung gestiegen.

Die MEG Milch Board w. V. sieht hierin eine unzulässige Preisfestsetzung gegenüber den Lieferanten und ein wettbewerbswidriges Verhalten, da Arla offensichtlich keine Schwierigkeiten hat, Milchgelder beliebig zu kürzen. Ein eigenes wirtschaftliches Risiko wird nicht eingegangen. Sämtliche Risiken fallen – wie die MEG Milch Board w. V. immer wieder bemängelt – ausschließlich auf die Erzeuger zurück.

Besonders unverschämt ist die Begründung, weil gestiegene Kraftstoff- und Energiekosten auch die Erzeuger hart treffen. Der Vorstandsvorsitzende der MEG Milch Board Frank Lenz stellt fest: „Trotz dieser auf Erzeugerseite gestiegenen Kosten, die in der Wertschöpfungskette und der Verteilung der Wertschöpfung vollkommen unberücksichtigt bleiben, versucht Arla nunmehr, die eigenen gestiegenen Kosten zusätzlich auf die Erzeuger abzuwälzen. Aus Sicht der MEG Milch Board w. V. ist das rechtlich unzulässig.“

Allein durch eine starke Bündelung vor den Molkereien und die Einrichtung einer vertragsgebundenen Milchvermarktung mit konkreten Preisen, konkreten Mengen und konkreten Laufzeiten, die vor der Milchlieferung vereinbart werden, können sich die Erzeuger eine faire Verhandlungsposition verschaffen. Nur so können sie endlich am Wettbewerb teilnehmen und eine faire Verteilung der Wertschöpfung innerhalb der Lieferkette erreichen. Damit können ganz konkret nachhaltige Bewirtschaftungsmethoden zu Gunsten der gesamten Gesellschaft, der Umwelt und des Tierwohls auf den Höfen umgesetzt und auch vom Markt getragen werden.

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