TÜV Rheinland: Bei Wildwechsel Hupe statt Fernlicht nutzen

Die Gefahr von Wildunfällen ist von Oktober bis Dezember zum Teil fast doppelt so hoch wie in anderen Monaten. Die Unfallstatistik der deutschen Versicherungswirtschaft zeigt eine deutliche Häufung von Zusammenstößen mit Wildtieren in dieser Zeit. Wegen erhöhter Unfallgefahr durch wechselndes Wild sollten Autofahrerinnen und -fahrer auf Landstraßen mit angepasster Geschwindigkeit fahren – vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung. „Autofahrer können durch das eigene Fahrverhalten Wildunfällen vorbeugen. Das Verhalten der Tiere zu kennen ist ebenfalls sehr hilfreich“, sagt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.

Durch verstärkte Nahrungssuche und Rotwild, das sich in der Brunft befindet, kommt es im Herbst auf den Straßen in Wald- und Wiesengebieten besonders häufig zum Wildwechsel. Das gilt nicht nur an den Stellen, die mit dem Gefahrenzeichen „Achtung Wildwechsel“ besonders kenntlich gemacht worden sind. Wer bei Nacht und Nebel übers Land fährt, sollte die Geschwindigkeit anpassen und zu vorausfahrenden Fahrzeugen gebührenden Abstand halten. Denn hinzu kommt: Eine laubbedeckte, regennasse Fahrbahn kann den Bremsweg erheblich verlängern.

Bei Wildunfall zwingend die Polizei informieren

Droht eine Kollision mit Wild oder einem anderen Tier, sollten Autofahrende auf waghalsige Ausweichmanöver verzichten. Der direkte Aufprall ist meist weniger gefährlich als womöglich ein Frontalzusammenstoß mit dem Gegenverkehr oder einem Baum. „Das Lenkrad gut festhalten, keine Lenkbewegungen machen und so gut es geht bremsen – das sollte die Grundreaktion bei einem plötzlichen Wildwechsel sein“, erklärt Thorsten Rechtien. Tauchen in größerer Entfernung auf der Fahrbahn oder am Straßenrand Tiere auf, sollte keinesfalls die Lichthupe betätigt werden. „Grelles Fernlicht erschreckt die Tiere und lässt sie förmlich erstarren. Hupen ist wesentlich wirkungsvoller, und gleichzeitig das Fahrzeug langsam abbremsen. Da Wildschweine, Hirsche und Rehe meist in Gruppen unterwegs sind, ist immer mit nachfolgenden Tieren zu rechnen.

Wildunfallbescheinigung für Versicherung

Bei einem Wildunfall sollten Autofahrerinnen und Autofahrer auf zwei Dinge unbedingt achtgeben: Erst die Unfallstelle durch Warnblinklicht und Warndreieck absichern, anschließend die Polizei rufen. Die Wache informiert das zuständige Forstamt, das sich um das verletzte oder getötete Tier kümmert und den Unfall dokumentiert. Das Dokument ist wichtig, da viele Kaskoversicherungen nur dann den Schaden übernehmen, wenn das Forstamt den Wildunfall bescheinigt hat. Die Einschätzung des Unfallschadens am Fahrzeug unterstützt TÜV Rheinland mit neutralen Kfz-Sachverständigen. Übrigens: Wer die Kollision mit einem Tier nicht meldet, verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Im Falle einer Anzeige kann der Verstoß mit einer Geldstrafe bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Mehr zu Kfz-Gutachten unter www.tuv.com/kfz-gutachten-privatkunden bei TÜV Rheinland.

Über TÜV Rheinland

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 20.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
Telefon: +49 (221) 806-2290
E-Mail: wolfgang.partz@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel