Anlässlich des Welttags des geistigen Eigentumes am 26. April hat die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), Cornelia Rudloff-Schäffer, die Innovationsfreudigkeit junger Menschen gewürdigt. „Wie kreativ und lösungsorientiert Jugendliche an technische Probleme herangehen, ist häufig beeindruckend“, sagte die DPMA-Präsidentin. „Ihr Erfindergeist zeigt sich nicht nur in vielen Wettbewerben, sondern immer wieder auch in Schutzrechtsanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt“. Gleichzeitig warb Cornelia Rudloff-Schäffer dafür, Jugendlichen neben Kreativität und technischem Verständnis frühzeitig auch ein Bewusstsein für gewerbliche Schutzrechte zu vermitteln. „Herauszufinden, wie man ein technisches Problem lösen kann, ist ein wunderbares Erfolgserlebnis. Zu wissen, dass man damit geistiges Eigentum schaffen und wirtschaftlich tätig werden kann, eröffnet eine echte Zukunftsperspektive.“
Den Welttag, der alljährlich am 26. April stattfindet, hat die Weltorganisation für geistiges Eigentum in diesem Jahr unter das Motto „Geistiges Eigentum und Jugend: Innovationen für eine bessere Zukunft“ gestellt. Der Tag soll dazu dienen, das allgemeine Bewusstsein für geistiges Eigentum und die Schutzrechte Patent, Gebrauchsmuster, Marke und Design zu schärfen. „Geistiges Eigentum stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und ihre Widerstandsfähigkeit gegen Krisen“, betonte die DPMA-Präsidentin. „Branchen, in denen die Unternehmen über viele gewerbliche Schutzrechte verfügen, haben eine besonders hohe Wertschöpfung und zahlen überdurchschnittliche Gehälter.“ In diesem Jahr würdigt die WIPO am Welttag des geistigen Eigentums insbesondere junge Innovatorinnen und Innovatoren.
In Deutschland tragen auch Jugendliche zum Innovationsgeschehen bei. In Wettbewerben wie „Jugend forscht“ oder dem Artur Fischer Erfinderpreis stellen auch Schülerinnen und Schüler ihre Erfindungen vor. Und einige solcher Entwicklungen führen sogar zu Patentanmeldungen beim DPMA. In den vergangenen zehn Jahren haben Jugendliche unter 18 Jahren nach einer fundierten Schätzung rund 70 Erfindungen beim DPMA zum Patent angemeldet. Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen Jugendliche bei Patentanmeldungen von Unternehmen als Erfinderin oder Erfinder eingetragen sind – etwa, wenn sie dort Auszubildende waren. Oder Patentanwaltskanzleien können die Anmeldung einreichen und die Minderjährigkeit der Erfinderinnen und Erfinder geht aus den Anmeldeunterlagen nicht mehr hervor. Bekannt ist außerdem, dass Jugendliche ihre Erfindungen aufgrund geringerer Gebühren und schneller Eintragung mitunter nicht über ein Patent, sondern über ein Gebrauchsmuster schützen lassen.
Eine jugendliche Erfinderin war Rieke-Marie Hackbarth aus Schleswig-Holstein, die im Jahr 2015 einen Preis beim Wettbewerb „Jugend forscht“ gewann. Beim DPMA hält die inzwischen Volljährige ein Patent auf ein selbstdesinfizierendes Stethoskop. Hackbarth und andere ehemalige „Jugend forscht“-Gewinnerinnen und -Gewinner präsentieren wir in den kommenden Tagen auf unseren Internetseiten.
Erfindergeist und Kreativität brauchen wirksamen Schutz. Das DPMA ist das deutsche Kompetenzzentrum für alle Schutzrechte des geistigen Eigentums – für Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Als größtes nationales Patentamt in Europa und fünftgrößtes nationales Patentamt der Welt steht es für die Zukunft des Erfinderlandes Deutschland in einer globalisierten Wirtschaft. Seine knapp 2.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an drei Standorten – München, Jena und Berlin – sind Dienstleister für Erfinder und Unternehmen. Sie setzen Innovationsstrategien des Bundes um und entwickeln die nationalen, europäischen und internationalen Schutzsysteme weiter. Weitere Informationen unter www.dpma.de
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