Nach Fitness-Urteil des BGH & dreister McFit Preiserhöhung: So kommen Kunden jetzt zu ihrem Recht!

Wer coronabedingt während des Lockdowns sein Fitnessstudio nicht nutzen konnte, bekommt die für diese Zeit gezahlten Mitgliedsbeiträge zurück. Das hat gestern der Bundesgerichtshof entschieden. Die Kanzlei WBS bietet jetzt ein Musterschreiben unter https://lp.wbs-law.de/fitnessstudio für alle Fitness-Kunden an, mit dem ganz leicht die Beiträge zurückgefordert werden können. Mehr noch: Nachdem zuletzt die größte Kette McFit die Beiträge einseitig massiv erhöht hat, bieten wir in unserem Angebot gleich ein weiteres Musterschreiben mit an, welches auch hier direkte Hilfe für alle betroffenen Kunden liefert. 

„Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine richtungsweisende Entscheidung für Millionen Fitness-Kunden in Deutschland getroffen: Die Studios müssen ihren Kunden alle Beiträge der Lockdown-Monate zurückzahlen!

Im BGH-Fall hatte ein Kunde von seinem Fitnessstudio nebst Kündigung auch die Rückzahlung der per Lastschrift eingezogenen Beiträge für eine coronabedingte dreimonatige Schließung zwischen dem 16. März und dem 4. Juni 2020 gefordert. Zwar wurde die Kündigung akzeptiert, doch das Geld wollte das Studio nicht zurückzahlen. Auch einen Gutschein verweigerte man dem Kunden.

Nun aber hat der BGH klare Verhältnisse geschaffen, sich der Ansicht der Vorinstanzen angeschlossen und einen Rückzahlungsanspruch der Kunden bejaht. Auch haben Fitnessstudios keinen Anspruch darauf, den Vertrag an die veränderten Umstände anzupassen und die Laufzeit zu verlängern.

Mit WBS-Schreiben Beiträge zurückfordern und McFit-Preiserhöhung widersprechen

Damit Kunden jedoch ihre Beiträge zurückbekommen, müssen sie diese jetzt aktiv vom jeweiligen Studio zurückfordern.  Für die Millionen Verbraucher in Deutschland haben wir als Kanzlei daher ein anwaltliches Musterschreiben unter https://lp.wbs-law.de/fitnessstudio aufgesetzt, welches sich bereits in Hunderten Fällen bewährt hat. Dazu müssen Kunden lediglich unser Formular ausfüllen und anschließend das Schreiben an das Fitnessstudio senden.

Einen weiteren wichtigen Mehrwert bietet unser Zusatzschreiben allen Mitgliedern der größten Studiokette McFit. Am 23. März 2022 hatte die Fitnessstudio-Kette angekündigt, die Preise für Bestands- und Neukunden um stolze 25% zu erhöhen. Diese sollten bereits eine Woche später gelten. Dafür jedoch gab und gibt es keine rechtliche Grundlage. Ein Einverständnis der Kunden wollte sich die Kette durch einen dreisten Trick „erschleichen“. Ein unscheinbares Schild am Eingang der Studios informierte die Kunden darüber, dass diese beim Passieren des Eingangs-Drehkreuzes der Erhöhung zustimmen würden. Teilweise stand dieses Schild gar erst hinter dem Eingang.

Mit unserem Musterschreiben können McFit-Kunden sowohl der Preiserhöhung widersprechen als auch die Erhöhung am Studio-Eingang anfechten. Zudem sichert das Schreiben alle Kunden vor künftigen Preiserhöhungen ab. Die Verträge der McFit-Kunden, die unser Schreiben genutzt haben, laufen zu den alten Konditionen weiter.

Mit unserem Angebot erhalten Millionen sportbegeisterte Verbraucher somit gleich vierfach die benötigte Hilfe, um schnell zu ihrem Recht zu kommen:

  • Kunden aller Studios können sich die Corona-Beiträge zurückholen!
  • McFit-Kunden widersprechen der Beitragserhöhung!
  • McFit-Kunden fechten die „Preiserhöhung am Eingang“ an
  • McFit-Kunden sichern sich gegen künftige Erhöhungen ab!

Betroffene Kunden erhalten unter dem folgenden Link schnell und unkompliziert Hilfe:
https://lp.wbs-law.de/fitnessstudio

Wir hoffen, dass wir so möglichst vielen Kunden behilflich sein können und diese auf unkomplizierte Weise ihre Ansprüche gegen die Fitnessstudios durchsetzen.“

Über Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Online- und Medienbranche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei 20 Anwälte. Rechtsanwalt Christian Solmecke hat in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. So betreut er zahlreiche Medienschaffende und Web 2.0 Plattformen.

Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Telefon: +49 (221) 9688813186
Telefax: +49 (221) 40067552
http://www.wbs-law.de

Ansprechpartner:
Christian Solmecke
Telefon: +49 (221) 951563-0
Fax: +49 (221) 951563-3
E-Mail: solmecke@wbs-law.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel