Wissing würgt Klimaschutz den Motor ab / Minister handelt gesetzeswidrig

Der Expertenrat für Klimafragen hat heute seine Bewertung der Sofortprogramme der Bundesministerien für Verkehr und Gebäude vorgelegt. Demnach verfehlt FDP-Verkehrsminister Wissing mit seinem Vorschlag die angepeilten Klimaziele bis 2030 eklatant: So würde eine CO2-Minderungslücke von unglaublichen 261 Millionen Tonnen bis 2030 bestehen bleiben!

„Das Klimaschutzsofortprogramm von Verkehrsminister Wissing ist nicht nur absolut unzureichend, sondern sogar gesetzeswidrig, weil es gegen das Klimaschutzgesetz verstößt“, sagt Viviane Raddatz, Fachbereichsleiterin für Klima- und Energiepolitik beim WWF Deutschland. „Der Expertenrat attestiert der FDP Vollversagen in ihrer Klimaschutzpolitik im Verkehrsbereich. Wir fordern Bundeskanzler Scholz auf, aus der Deckung zu kommen und dafür zu sorgen, dass die Klimapolitik der Bundesregierung in allen Ressorts richtungsweisend mit Blick auf 2030 ausgerichtet wird. Der Bundeskanzler ist aufgefordert, die Einhaltung der jährlichen Sektorziele aus seinem Kabinett einzufordern. Der Bericht des Expertenrats macht deutlich, dass ein umfassendes Klimaschutzsofortprogramm ambitioniert mit Blick auf 2030 gestaltet werden muss.“

Im Gebäudesektor ist zwar insgesamt davon auszugehen, dass das vorgelegte Sofortprogramm einen Beitrag zur CO2-Minderung leisten kann. „Aber auch hier muss nachgebessert werden“, fordert Viviane Raddatz. „Die Bundesregierung ist aufgefordert, die offengelegten Mängel im Gebäudebereich zu beheben. Dazu gehören unter anderem effiziente Sanierungskonzepte für den Bestand und ein klar vorgezeichneter Weg für eine auf erneuerbaren Energien basierende Wärmewende.“

Letztlich könnte die unzureichende Performance der Bundesregierung im Klimaschutz Deutschland teuer zu stehen kommen: Leistet Deutschland nicht seinen festgelegten Lastenbeitrag innerhalb der Europäischen Union, so müssen entsprechende Strafzahlungen getätigt werden. Am Ende geht die Arbeitsverweigerung der einzelnen Ressorts dann also auf die Rechnung der deutschen Steuerzahler:innen.

Hintergrund:
Weil das von der Koalition angekündigte und langerwartete Klimaschutzsofortprogramm weiter auf sich warten lässt, waren das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das Bundesverkehrsministerium laut Klimaschutzgesetz verpflichtet, bis zum 13. Juli 2022 individuelle Sofortprogramme vorzulegen. Sowohl der Gebäude- als auch der Verkehrssektor hatten die Klimaschutzziele im vergangenen Jahr nicht einhalten können. 

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