Versorgungsinnovation weiterhin auf Erfolgskurs

Mit der Grippeschutzimpfung in Apotheken des Saarlandes haben die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse und der Saarländische Apothekerverein e.V. (SAV) ihren Kundinnen und Kunden bundesweit als Erste einen neuartigen Versorgungsleuchtturm angeboten: Im Oktober 2020 wurde in der Sebastianus-Apotheke in Wadern-Nunkirchen erstmalig eine gesetzlich krankenversicherte Person in einer Apotheke in Deutschland gegen Influenza („Grippe“) geimpft. Dieses und weitere vergleichbare Modellprojekte waren derart erfolgreich, dass der Gesetzgeber nunmehr die Überführung dieser Projekte in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherungen vorgesehen hat. Die Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland können diesen besonderen Service in jedem Fall auch weiterhin in Anspruch nehmen und profitieren schon vor der Implementierung in die Regelversorgung.

Die bisherigen Erfahrungen mit dem Modellprojekt bestätigen die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und den Saarländischen Apothekerverein e.V. fest in ihrem Entschluss, den Versicherten der AOK die Grippeschutzimpfung in Apotheken auch weiterhin anzubieten. Für das zweite Projektjahr wurde nun erneut eine Auswertung der Erfahrungen mit den Impfungen in Zusammenarbeit mit der Universität des Saarlandes durchgeführt. Diese Auswertung zeigt in vollem Umfang die hohe Qualität der Leistung in den Apotheken sowie die große Zufriedenheit der geimpften Personen.

„Das gemeinsame Versorgungsmodell von SAV sowie Apotheken des Saarlandes und der AOK belegt mit hervorragenden Werten bei der Patientenzufriedenheit seinen Leuchtturmcharakter. Die Auswertung des zweiten Projektjahres bestätigt auch den ersten Trend, dass die Niedrigschwelligkeit des Angebotes (eben durch die gute Erreichbarkeit und die Öffnungszeiten der Apotheken, der fehlenden Wartezeit sowie der generellen Entzerrung) bei den Menschen höchsten Zuspruch erhält. Schnell, einfach und sicher – dafür steht das Impfangebot gegen Grippe in Zusammenarbeit mit den Saarländischen Apotheken“, sagt Christiane Firk, Bevollmächtigte des Vorstandes der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse. Die AOK freut sich auch im zweiten Projektjahr über die erweiterten, neuen positiven Evaluationsergebnisse der Universität des Saarlandes und deren professionelle Begleitung.

„Dass der Gesetzgeber in einem auf fünf Jahre angelegten Modellprojekt bereits nach dem zweiten Jahr das Modellprojekt in die Regelversorgung überführt, ist einmalig und belegt sehr anschaulich, dass Grippeimpfungen in Apotheken qualitativ sehr hochwertig und für die Patientinnen und Patienten sicher sind“, sagt Susanne Koch, Vorsitzende des Saarländischen Apothekerverein e.V. (SAV).

Untermauern kann diese Erkenntnisse Prof. Dr. Thorsten Lehr, Professor für Klinische Pharmazie der Universität des Saarlandes: „Die sehr positiven Ergebnisse aus dem ersten Jahr wurden im zweiten Jahr klar bestätigt und unterstreichen die Akzeptanz und die Niedrigschwelligkeit der Impfung in der Apotheke und eröffnen Perspektiven für eine Erweiterung der Indikationen.“

Wissenschaftliche Zusammenfassung:

Zwischen September 2021 und März 2022 haben sich in 43 saarländischen Apotheken (fünfzehn Prozent aller saarländischen Apotheken) 767 Personen (54 Prozent weiblich) im Rahmen des Modellprojektes gegen Grippe impfen lassen, wobei 90 Prozent der Impfungen im November abgeschlossen waren. Die Impfung dauerte im Schnitt 11 Minuten und die meisten Impfungen wurden in der Altersgruppe von 60 – 69 Jahren durchgeführt. 88 Prozent der Geimpften waren sehr zufrieden und fünf Prozent ziemlich zufrieden mit der Impfung in der Apotheke. 87 Prozent würden sich erneut und sieben Prozent wahrscheinlich nochmal in der Apotheke impfen lassen.

Hintergrund:

Die Impfungen finden in teilnehmenden Apotheken im Saarland statt. Eine Liste der an dem Modellvorhaben teilnehmenden Apotheken befindet sich unter www.apothekerverein-saar.de. Für die für AOK-Versicherte kostenfreie Impfung können interessierte Personen direkt eine teilnehmende Apotheke aufsuchen. Ein vorheriger Besuch bei der Hausärztin bzw. dem Hausarzt oder ein Rezept sind nicht erforderlich. Die Möglichkeit zu diesem innovativen Modellvorhaben wurde im Rahmen des Masernschutzgesetzes durch den Gesetzgeber geschaffen. Ziel ist die Erhöhung der Durchimpfungsrate mittels Schaffung eines zusätzlichen, niedrigschwelligen Versorgungsangebotes – parallel zu den weiterhin möglichen Impfungen in der Arztpraxis.

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