Die Preisbremse bei Strom, Gas und Wärme

Es wird komplex – Wenn Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG), Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) bremsen sollen.
Was bei den ganzen Regelungen zu beachten ist, erfahren Interessierte im neuen Online-Kurzseminar „Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse

Die schnelle finanzielle Entlastung für Gas- und Wärmekunden führt derzeit zu vielen neuen Gesetze, die unverzüglich umzusetzen sind. Diese teilweise unausgereiften und komplexen Regelungen betreffen alle Energieversorgungsunternehmen (Strom und Gas) sowie alle Wärmelieferanten (u. a. Contractoren).

Die Regelungen des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) sind bereits am 19. November 2022 in Kraft getreten und umfassen die staatliche Übernahme von Wärme- und Gaslieferkosten für den Dezember 2022.
Die Erstattung an die Letztverbraucher ist seitens der Erdgas- bzw. Wärmelieferanten bis zum 31. Dezember 2022 in Form einer Aussetzung der Abschlagszahlungen für den Dezember oder einer Überweisung der Voraus- oder Abschlagszahlung zu erbringen. Diese muss fristgerecht, in richtiger Höhe und gemäß den gesetzlichen Regularien erfolgen. Ansonsten droht dem Energieversorger ein Verlust der Erstattungsmöglichkeit.

Zum 01. Januar 2023 soll die sogenannte Wärme- und Strompreisbremse in Kraft treten. Das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) sieht dabei u. a. vor, dass der Wärmepreis für das Jahr 2023 für die Wärmekunden zu 80% bzw. 70% gedeckelt werden soll. Lediglich die restlichen Anteile sind zum vertraglich vereinbarten Wärmepreis weiter vom Wärmekunden zu zahlen. Auch hier muss der Lieferant in finanzielle Vorleistung gehen und erhält einen Erstattungsanspruch gegen den Staat – sofern er die im Gesetz genannten und vorgesehenen Regularien einhält.

Durch das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) soll im Jahre 2023 eine Deckelung des Strompreises erfolgen. Außerdem sollen die sogenannten kriegs- und krisenbedingten Überschusserlöse derjenigen Stromerzeuger, deren Strom über das Netz geliefert wird, „abgeschöpft“ werden. Dies betrifft auch Betreiber dezentraler Stromerzeugungs-Anlagen.

Die oben genannten Gesetze haben erhebliche Auswirkungen auf die Liquidität, die Verwaltung und die Abrechnung von Strom, Gas und Wärme.
Informieren Sie sich jetzt über die wichtigsten Regelungen im Rahmen des Kurz-Seminars „Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse“.
Das Kurzseminar wird erstmalig am 19. Dezember 2022 angeboten. Ein weiterer Termin findet am 16. Januar 2023 statt.

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Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
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