Jetzt auch amtlich: KBA wertet Thermofenster im Abgasskandal als unzulässige Abschalteinrichtung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat es in mehreren Urteilen zum Diesel-Abgasskandal klar zum Ausdruck gebracht: Das sogenannte Thermofenster ist eine unzulässige Abschalteinrichtung. Und jetzt hat es auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in einem Schreiben an das Berliner Landgericht genauso formuliert: „… und wird als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet.“ Im vorliegenden Verfahren geht es um einen Mercedes B 180 CDI der Abgasnorm 5 mit 80 kW. Mercedes wird im Zusammenhang mit dem Abgasskandal auf Schadensersatz verklagt (Az.: 14 O 244/20). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wertet die Äußerungen des KBA als wichtigen Durchbruch in der juristischen Aufarbeitung des Abgasskandals. Das Thermofenster, das die Abgasreinigung von Dieselmotoren über die Außentemperatur steuert und letztlich abschaltet, kommt in den meisten Dieseln aller Autobauer zum Einsatz. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Dieselfahrern zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Chancen auf Schadensersatz sind nach wie vor enorm.

Große Wende im Abgasskandal steht durch EuGH kurz bevor

Jahrelang hat das KBA im Zusammenhang mit dem Thermofenster nur von „Konformitätsabweichungen“ in ihren Rückrufen gesprochen und nie die Abschalteinrichtung als unzulässig bezeichnet. Hinter diesem Umdenken in der Behörde stecken jüngste Entwicklungen in der juristischen Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals. Welche sind das?

  • Derzeit warten die meisten Gerichte – darunter auch der Bundesgerichtshof (BGH) – auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Der BGH setzte im Sommer 2022 ein VW-Verfahren aus. Dabei ging es um den Dieselmotor EA288 und im Mittelpunkt steht unter anderem auch das Thermofenster.
  • Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts Athanasios Rantos haben Verbraucher grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz, wenn in ihren Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen die Abgasreinigung manipulieren. Der Anspruch gilt auch dann, wenn Vorsatz und Sittenwidrigkeit des Herstellers nicht nachzuweisen sind (Az. C 100/21). Damit widerspricht der Generalanwalt mit seinen Anträgen der bisherigen Rechtsprechung des BGH.
  • Bisher hat der Bundesgerichtshof die Messlatte für eine Verurteilung der Hersteller sehr hoch gehängt. Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung (§ 826 BGB) vorliegt. Nach der Ansicht des EuGH-Generalanwalts muss eine Sittenwidrigkeit nicht nachgewiesen werden. Im EuGH-Fall geht es um einen Mer­ce­des mit "Ther­mofens­ter".
  • Folgt der EuGH der Sichtweise des Generalanwalts, könnte eine neue Klagewelle auf die Autoindustrie zu rollen. Vor allem Fahrzeuge mit den Abschalteinrichtungen „Thermofenster“ und „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“ wären davon betroffen. Beide Manipulationstechniken kommen in den meisten Diesel-Fahrzeugen vor. Selbst das Software-Update zum VW-Skandalmotor EA189 soll ein Thermofenster sein. Auch Daimler, Fiat Chrysler, BMW und Opel sollen auf diese Manipulationsstrategien zurückgreifen, um die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten zu können. Im realen Straßenbetrieb wird dann die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Bürger beeinträchtigt.
  • Übrigens: In der Regel folgt der EuGH dem Votum des Generalanwalts. Mit einer Entscheidung wird Anfang 2023 gerechnet. Und dann müsste auch der BGH die Rechtsprechung des obersten europäischen Gerichts umsetzen.

Kraftfahrt-Bundesamt ändert Wording im Abgasskandal

Die EuGH-Entscheidung steht zwar noch aus, aber das KBA hat aktuell das Wording geändert: Statt „Konformitätsabweichung“ heißt es jetzt im Zusammenhang mit dem Thermofenster „unzulässige Abschalteinrichtung“, also so wie im ersten Diesel-Abgasskandal von VW um den Motor EA189. Und da ist VW bekanntlich vor dem BGH verurteilt worden. Hier kurz die Eckdaten zum vorliegenden Fall am Landgericht Berlin:

  • Streitgegenständlich ist ein Mercedes B 180 CDI mit 80 kW der Abgasnorm 5. Gegen das Fahrzeugmodell liegt ein verpflichtender Rückruf vor. Wer nicht daran teilnimmt, dem droht der Entzug der Betriebserlaubnis.
  • Das KBA stellt mit Schreiben vom 10. November 2022 klar, dass der Mercedes nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmt. Die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxid und CO2 werden nicht eingehalten. Das gilt auch für den vom Hersteller angegebene Spritverbrauch.
  • Darüber hinaus hat die Behörde ein sogenanntes Thermofenster festgestellt, das die Abgasreinigung temperaturabhängig steuert. Das KBA moniert, dass die Abgasreinigung bei normalem Betrieb ausgeschalten wird. Das Emissionskontrollsystem arbeitet nicht mehr wirksam und der Stickoxidausstoß steigt an. Dies „wird als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet“. Der Hersteller habe das Thermofenster weder hinreichend gerechtfertigt noch seine Zulässigkeit begründet. Auch das Thema Motorschutz spielte keine Rolle.
  • Das KBA begründet in dem Schreiben seine geänderte Ansicht mit verschiedenen Urteilen des EuGH zum Thermofenster und Abschalteinrichtungen. Mercedes habe im Verfahren zur Typgenehmigung keine konkreten Angaben zur Funktionsweise der Abgasreinigung vorgetragen.

Achtung WoMo-Besitzer: Bei Nichtteilnahme am Rückruf droht Betriebsuntersagung

Auch interessant in dem Schreiben des KBA: Bei einer Nichtteilnahme am Rückruf droht den Fahrzeughaltern die Betriebsuntersagung ihres Fahrzeugs, heißt es. Das ist gerade im Hinblick auf den Abgasskandal in der Wohnmobilbranche von Interesse. Bei vielen Fahrzeugen lassen sich die Mängel in der Abgasreinigung nicht mit einem einfachen Update lösen. Was passiert also, wenn das KBA den Wohnmobilen die Zulassung entzieht? Grund genug für Besitzer von Wohnmobilen gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA/jetzt: Stellantis) juristisch vorzugehen. Die Beweislast, dass FCA die Motoren der Wohnmobile unzulässig manipuliert, ist in den vergangenen Monaten erdrückend geworden. Das werden deutsche Gerichte auch in nächster Zeit so bewerten. Nicht nur Landgerichte verurteilen FCA zu Schadensersatz, auch erste Oberlandesgerichte haben die Absicht erklärt, FCA zu verurteilen.

Dr. Stoll & Sauer rät: Verbraucher sollten jetzt klagen

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist der Dieselskandal noch nicht zu Ende. Die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz sind durch das KBA-Schreiben und letztlich auch durch die Enthüllungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) enorm gestiegen. Die von der DUH enthüllten Dokumente des Automobilzulieferers Bosch machen klar, dass die am Abgasskandal beteiligten Automobilhersteller vorsätzlich gehandelt haben. Und gerade das vorsätzliche sittenwidrige Handeln ist für den Bundesgerichtshof bei Verurteilungen von VW wichtig gewesen. Jetzt kommt ans Tageslicht, dass wohl die ganze Branche den Einbau von Abschalteinrichtungen von langer Hand geplant und von Bosch sogar auf die Gesetzeswidrigkeiten hingewiesen wurden. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen. 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von 37 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Erb-, Versicherungs-, Sozial-, Wohn- und Mieteigentums- , Handels- und Gesellschafts- sowie Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.

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