Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz

Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz ist vielen Arbeitnehmern wichtig. Gleichzeitig lohnt es sich für Arbeitgeber, das Thema verstärkt in den Fokus zu rücken, da sie so Fachkräfte binden, die Motivation der Mitarbeiter erhöhen und krankheitsbedingte Fehlzeiten reduzieren können. Worauf Unternehmen bei der Einführung einer betrieblichen Gesundheitsförderung achten sollten und welche Vorteile eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet, weiß Jürgen Holzammer von der NÜRNBERGER Versicherung. Außerdem informiert er über die ab 1. Januar geltende eAU.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber?

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, das Leben und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Diese sogenannte Fürsorgepflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 618 Abs. 1) definiert und besagt, dass Arbeitgeber Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten haben, dass für Arbeitnehmer keine Gefahr für Leben und Gesundheit ausgeht. Konkret bedeutet das: Unternehmen müssen die Belegschaft nicht nur vor Unfällen schützen, sondern auch für einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz sorgen und zum Beispiel eine Überanstrengung der Mitarbeiter vermeiden.

Vorteile der Gesundheitsförderung

Die konkreten Pflichten für Unternehmen ergeben sich aus Gesetzen, unter anderem zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, sowie der Arbeitsstättenverordnung. Darüber hinaus haben Arbeitgeber die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis aktiv um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu kümmern und diese zu fördern. Dies hat gleich mehrere Vorteile für Betriebe: Die Mitarbeiterbindung wächst, das Betriebsklima verbessert sich. „Unternehmen, die aktiv etwas für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter tun, fördern auch ihre Attraktivität als Arbeitgeber“, so Jürgen Holzammer von der NÜRNBERGER Versicherung. Das kann der entscheidende Wettbewerbsvorteil im Kampf um die begehrten Fachkräfte sein. Der Experte der NÜRNBERGER Versicherung ergänzt: „Gesunde Mitarbeiter sind leistungsfähiger und motivierter im Job. Zusätzlich können sich dadurch die krankheitsbedingten Fehlzeiten und Krankheitskosten reduzieren.“ Übrigens: Fällt ein Mitarbeiter aufgrund einer Erkrankung aus, sind Arbeitgeber seit 1. Januar 2023 dazu verpflichtet, die Daten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch bei der Krankenkasse abzurufen.

Konkrete Maßnahmen

Neben einer optimalen Ausstattung des Arbeitsplatzes, beispielsweise mit ergonomischen Tischen und Stühlen, oder Schutzmaßnahmen wie einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Handwerk sollte es für Arbeitgeber oberste Priorität haben, Stress und Überforderung der Mitarbeiter zu reduzieren oder sogar zu verhindern. „Denn psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Gründen für Arbeitsunfähigkeit“, so der Experte. Eine dauerhafte Überbelastung der Belegschaft führt oft auch zu körperlichen Symptomen: In der Produktion, im Handwerk und in der Pflege kann Stress Muskel-Skelett-Erkrankungen wie zum Beispiel Gelenkbeschwerden, Rückenschmerzen oder Bandscheibenschäden auslösen. „Arbeitgeber sollten daher auf ausreichend Pausen sowie die Einhaltung der Arbeitszeiten achten“, rät Holzammer von der NÜRNBERGER Versicherung. Gleichzeitig können flexible Arbeitszeiten helfen, die Work-Live-Balance zu verbessern und das Stresslevel zu senken. Für zusätzliches Wohlbefinden am Arbeitsplatz sorgen beispielsweise ein Obstkorb, kostenlose Getränke, Sportangebote wie Yoga oder Fitnessstudio-Rabatte.

Was eine bKV leisten kann

Mit einer betrieblichen Krankenversicherung haben Arbeitgeber ebenfalls die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun. „Arbeitnehmer können mit einer bKV zum Beispiel Lücken im Versicherungsschutz ohne die übliche Gesundheitsprüfung schließen“, so der Experte. „Durch die häufigere Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen oder bessere Behandlung im Krankheitsfall kann sie zudem auch aktiv zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter beitragen“. Die bKV der NÜRNBERGER Versicherung beispielsweise umfasst verschiedene Bausteine oder auch Budgettarife. „Neben Leistungen zum Zahnersatz bietet die NÜRNBERGER Versicherung unter anderem auch Heilpraktiker- und Chefarztbehandlung oder ein Einbettzimmer im Krankenhaus“, erläutert Holzammer. Angehörige profitieren von speziellen Familientarifen. Aber nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter kann sich durch eine bKV verbessern. Arbeitgeber zeigen damit Wertschätzung gegenüber ihrer Belegschaft – langfristig führt das zu zufriedeneren Mitarbeitern, die gerne für den Betrieb arbeiten. Eine Win-win-Situation für beide Seiten.

Weitere Informationen unter www.nuernberger.de/gewerbe/betriebliche-krankenversicherung/.

Über Nürnberger Versicherungsgruppe

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Die NÜRNBERGER bietet ihren Kunden seit 1884 Schutz und Sicherheit. Sie ist unabhängig und kann so eine eigenständige Geschäftspolitik betreiben – mit Erfolg. Sie ist ein solider, zuverlässiger und leistungsstarker Partner mit hervorragender Finanzkraft. Mit rund 4,6 Mrd. Euro Umsatz und 4.500 angestellten Mitarbeitern zählt die NÜRNBERGER zu den großen deutschen Erstversicherern. Sie betreibt die Lebens- und Krankenversicherung, die Schaden- und Unfallversicherung sowie das Pensionsgeschäft. An der Börse ist der Konzern über die Dachgesellschaft NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft präsent.

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