Deine Stimme. Deine Wahl.

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß, sowie die Vorstandsvorsitzende des Verbandes des Ersatzkassen e. V. (vdek), Ulrike Elsner, werben in Nordrhein-Westfalen für die Sozialwahl 2023.

Gemeinsam fordern sie die über fünf Millionen wahlberechtigten Mitglieder der fünf Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk) in NRW – sowie die Wahlberechtigten der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) auf, sich an der drittgrößten Wahl in Deutschland zu beteiligen und damit über die Zusammensetzung ihrer Sozialparlamente – die Verwaltungsräte der Ersatzkassen und die Vertreterversammlung der DRV Bund – für sechs Jahre zu bestimmen.

Ab dem 20. April erhalten die Wahlberechtigten der genannten Träger die roten Briefumschläge mit den Wahlunterlagen zur Sozialwahl 2023 per Post. Bis zum 31. Mai 2023 können sie ihre Stimme abgeben. Gewählt wird per Briefwahl. Bei den Ersatzkassen können die Wahlberechtigten ihre Stimme im Rahmen eines Modellprojekts erstmalig alternativ zur Briefwahl auch digital abgeben – vom PC zu Hause oder von einem mobilen Endgerät mit Internetanschluss aus. Um die Wählerinnen und Wähler zu informieren, führen DRV Bund und Ersatzkassen eine deutschlandweite Aufklärungskampagne durch.

Gesundheitsminister Laumann: „Mitbestimmen kann nur, wer seine Stimme einbringt. Die Sozialwahl ist eine Gelegenheit dafür. Sie gibt den Vertreterinnen und Vertretern in der Selbstverwaltung die nötige demokratische Legitimation, um sich in Sachen Rente und Gesundheit stark zu machen. Es geht hier für viele Millionen Menschen darum, nicht nur Beiträge zu zahlen, sondern über diese Wahl auch mitzuentscheiden, was damit gemacht wird. Ihre Vertreterinnen und Vertreter bestimmen mit über Gesundheitsleistungen und Präventionsangebote sowie Haushalt und Personal der Sozialversicherungsträger und sorgen dafür, dass die Verwaltung praxisnah und versichertenorientiert entscheidet.“

Peter Weiß: „Die gewählten ehrenamtlichen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter treffen bei den Renten- und Krankenversicherungen wichtige Grundsatzentscheidungen, beschließen die Haushalte, wählen und kontrollieren den Vorstand und haben ein entscheidendes Mitspracherecht beim Leistungsangebot, etwa bei spezialisierten Rehaleistungen in der Rentenversicherung oder Zusatzleistungen der Krankenkassen wie Mehrleistungen für Familien und spezielle Vorsorgeuntersuchungen. Wir freuen uns, dass die Sozialwahl durch die Möglichkeit der Online-Wahl bei den Ersatzkassen und durch die Einführung einer Geschlechterquote von 40 Prozent in den Verwaltungsräten modernisiert wird. Damit ist die Sozialwahl der Modernisierungstreiber im deutschen Wahlrecht.“

Ulrike Elsner: „Das Prinzip der Sozialen Selbstverwaltung ist: Wer Beiträge bezahlt, bestimmt auch mit! Die gesetzliche Krankenversicherung wird in diesem Jahr 300 Milliarden Euro für die gesundheitliche Versorgung aufwenden. Die ehrenamtlichen Verwaltungsräte achten darauf, dass dieses Geld für moderne Versorgungsstrukturen und eine hohe Versorgungsqualität eingesetzt wird. Stärken Sie den Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern mit Ihrer Stimme den Rücken und bestimmen Sie damit den Kurs Ihrer Krankenkasse. Das geht weiterhin per Brief und nun erstmalig auch online. Für diesen Modellversuch Onlinewahlen haben wir uns als Ersatzkassen bei der Politik eingesetzt.“

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