Eingliederungshilfe braucht dringend ausländische Arbeitskräfte

Heute berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Auch die Begleitung und Betreuung von Menschen mit Behinderung leidet unter erheblichem Arbeits- und Fachkräftemangel. Das haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung am Mittwoch, 26. April 2023, zum Abschluss ihrer 87. Konferenz in Berlin deutlich gemacht.

Deutschlandweit ist die Unterstützung von Menschen mit Behinderung kaum noch sicherzustellen, weil Mitarbeitende fehlen. Die Situation hat sich durch die mangelnde Zuwanderung in der Corona-Zeit weiter verschärft.

Besondere Hindernisse für die Gewinnung ausländischer Fachkräfte sind u.a.:

  • die Anforderungen für die Erteilung von Visa,
  • schleppende und mangelnde Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse sowie
  • zu hohe Hürden der Deutschprüfungen.

Fazit: Für Arbeitskräfte aus dem Ausland muss es leichter werden, eine Ausbildung zu beginnen oder eine Arbeit aufzunehmen.

Die Fachverbände begrüßen deshalb den vorliegenden Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung als ersten Schritt. Die Initiative der Bundesregierung zur Stärkung der Einwanderung von Arbeits- und Fachkräften ist dringend nötig – auch für die Eingliederungshilfe.

Menschen mit Behinderung dürfen hier nicht vergessen werden!

Darüber haben Vertreter*innen der Fachverbände mit Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), diskutiert. Der Staatssekretär zog folgendes Fazit: „Die aktuellen Gesetzesvorhaben sind wichtige Bausteine für die zusätzliche Gewinnung von Fachkräften: Im Inland mit dem Weiterbildungsförderungsgesetz und mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz für eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung aus dem Ausland. Wir brauchen mehr Arbeitskräfte für die Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Hier gilt es, gemeinsam ganz pragmatisch aktiv zu werden: Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung und die zuständigen Ressorts auf Länder- und Bundesebene – jede und jeder in seiner Verantwortung.“

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren circa 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen unter: www.diefachverbaende.de

Über den Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1958 steht die Lebenshilfe für Teilhabe statt Ausgrenzung, für Offenheit und Vielfalt. Als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband unterstützt sie Menschen mit verschiedenen Behinderungen und ihre Familien. Vor allem setzt sich die Lebenshilfe für Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung ein. Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung sind der Lebenshilfe besonders wichtig. In fast 500 Orts- und Kreisvereinigungen sowie 16 Landesverbänden sind rund 120.000 Mitglieder aktiv. Bundesvereinigung und Landesverbände vertreten überregional die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen. Mehr Informationen im Internet auf: www.lebenshilfe.de

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