CGB gegen weitere Anhebung des Rundfunkbeitrags

Der CGB hat die Forderung des ARD-Vorsitzenden Kai Gniffke nach einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags zurückgewiesen.

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und Mitglied des CGB-Hauptausschuss: „Ein Rundfunk-Zwangsbeitrag von 220 Euro im Jahr, wie ihn das Bundesverfassungsge­richt für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 angeordnet hat, ist auch für die kommenden Jahre mehr als aus­reichend, damit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Informations- und Bildungsauftrag erfüllen können. Wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio selbst nicht in der Lage sind, ihre Strukturen und Pro­gramme den vorhandenen Haushaltsmitteln anzupassen, müssen die Länder tätig werden, die es in der Hand haben, den öffentlich-rechtlichen Auftrag festzulegen und damit indirekt auch den Gebührenbedarf be­stimmen.

Der CGB verweist darauf, dass nach Berechnungen des Kölner Instituts für Medienpolitik – IfM die Einnah­men von ARD, ZDF und Deutschlandradio in diesem Jahr erstmalig die 10-Milliarden-Marke überschreiten. Kein anderer öffentlich-rechtlicher Rundfunkverbund der Welt verfügt über annähernd so viel Geld.

Rudolph: „Angesichts dieser Einnahmen zu lamentieren, man benötige Beitragserhöhungen zur Finanzie­rung neuer Technologien, um mir Streaming-Diensten wie Netflix und Amazon Prime konkurrieren zu kön­nen, ist nur ein weiterer Beleg für die Selbstherrlichkeit und Selbstbedienungsmentalität, die sich in den Führungsetagen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten breitgemacht hat. ARD und ZDF haben sich nicht an Netflix oder Amazon Prime zu messen, sondern an ihrem Programmauftrag. Und der Programmauf­trag lautet Information und Bildung. Tatsächlich entfallen jedoch nur ca. 7 Prozent der Sendungen auf diesen Bereich.“

Das gesamte Finanzgebaren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehört nach Auffassung des CGB auf den Prüfstand gestellt. Angefangen von den überzogenen Vergütungen für Intendantinnen und Intendan­ten und anderes Führungspersonal, über die Millionenausgaben für die Sportberichterstattung bis hin zu überteuerten einzelnen Programmformaten.

Ist es angemessen, dass ein ARD-Intendant wie Tom Buhrow (WDR) mit rund 36.000 Euro im Monat mehr verdient als der Bundeskanzler oder der Bundespräsident? Waren Ausgaben von 214 Millionen Euro für die Berichterstattung über die umstrittene Fußball-Weltmeisterschaft in Katar angemessen und im Sinne der Ge­bührenzahler? Bedarf allein die ARD angesichts der vorhandenen Sport-Spartenkanäle für die Jahre 2021 bis 2024 eines jährlichen Sportrechte-Etats von 237,5 Millionen Euro? Und ist den Fernsehzuschauern ein reanimiertes Format wie Wetten, dass …? wirklich 2,5 Millionen Euro pro Folge wert?

Dass es nicht unbe­dingt des großen Geldes bedarf, um erfolgreiche Fernsehsendungen zu produzieren, haben in der Vergan­genheit gerade kleine Sender wie Radio Bremen bewiesen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)
Obentrautstraße 57
10963 Berlin
Telefon: +49 (30) 210217-30
Telefax: +49 (30) 210217-40
http://www.cgb.info

Ansprechpartner:
Peter Rudolph
Telefon: +49 (421) 3233-31
E-Mail: gewerkschaften@t-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel