Das Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung muss bleiben!

Diese Woche will das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung beschließen. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung befürchten jedoch, dass die aktuellen Pläne der Regierung zu einer massiven Verschlechterung für erwachsene Kinder mit Behinderung und ihre Eltern führen werden. „Würde das bisherige Kindergeld, das künftig Kindergarantiebetrag heißen soll, direkt an die volljährigen Kinder mit Behinderung ausgezahlt, würden die 250 Euro gleich wieder vom Sozialamt einkassiert. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein“, kritisiert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., im Namen der Fachverbände.

Obgleich das Familienministerium in der Anhörung zum Gesetzentwurf am vergangenen Freitag mitteilte, dass diese Wirkung des Gesetzes nicht beabsichtigt sei, sind die Fachverbände unverändert tief besorgt. Denn die vom Familienministerium angedeutete Lösung würde voraussichtlich weitere bürokratische Hürden mit sich bringen.

Die Fachverbände fordern die Bundesregierung daher auf, den Kindergeldanspruch von Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung in seiner jetzigen Form zu belassen. Die wichtige Ausgleichsfunktion des bisherigen Kindergeldes darf auf keinen Fall entfallen, geschmälert oder noch weiter verkompliziert werden. Die Familien seien auf die finanzielle Unterstützung von 250 Euro monatlich angewiesen, um die Betreuung und Versorgung ihrer erwachsenen Kinder mit Behinderung selbst sicherzustellen.

Hier finden Sie die Stellungnahmen der Bundesvereinigung Lebenshilfe:
https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/user_upload/20230906_Stellungnahme_Kindergrundsicherung_BVLH_final.pdf

Und des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen:
Kindergrundsicherung | Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm.de)

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren circa 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen unter: www.diefachverbaende.de

Über den Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1958 steht die Lebenshilfe für Teilhabe statt Ausgrenzung, für Offenheit und Vielfalt. Als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband unterstützt sie Menschen mit verschiedenen Behinderungen und ihre Familien. Vor allem setzt sich die Lebenshilfe für Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung ein. Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung sind der Lebenshilfe besonders wichtig. In 477 Orts- und Kreisvereinigungen sowie 16 Landesverbänden sind etwa 120.000 Mitglieder aktiv. Bundesvereinigung und Landesverbände vertreten überregional die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen. Mehr Informationen im Internet auf: www.lebenshilfe.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Raiffeisenstraße 18
35043 Marburg
Telefon: +49 (6421) 491-0
Telefax: +49 (6421) 491-167
http://www.lebenshilfe.de/

Ansprechpartner:
Peer Brocke
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 206411-140
E-Mail: peer.brocke@lebenshilfe.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel