Zentren für Intensivmedizin: „Ein Meilenstein für die Intensivmedizin und die zukünftige Versorgungsqualität“

Der G-BA hat vergangene Woche die Einrichtung von Zentren für Intensivmedizin beschlossen. „Der 19. Oktober 2023 wird in die Geschichte der Intensivmedizin eingehen!“, ist DIVI-Vizepräsident Professor Gernot Marx (links) überzeugt. Die Möglichkeiten, die die neuen Intensivzentren bieten werden, stellen einen Meilenstein in der Patientenversorgung in Deutschland dar. „Wir können jetzt den dringend benötigten Ausbau telemedizinischer Netzwerke vorantreiben und zukünftig gerade kritisch kranken Patienten in kleineren Häusern schnell und unkompliziert helfen“, freut sich der Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care am Universitätsklinikum Aachen sichtlich.

In einer vom G-BA veröffentlichten Pressemitteilung wird bereits deutlich, was genau beschlossen wurde: „Zentren für Intensivmedizin sind Krankenhäuser, die künftig als intensivmedizinische Kompetenz- und Koordinierungszentren neben der Patientenversorgung besondere Aufgaben wahrnehmen und dafür finanzielle Zuschläge erhalten können“, heißt es in der Meldung. „Eine wichtige Aufgabe solcher Zentren können Fallkonferenzen mit anderen Krankenhäusern per Videoübertragung sein, was die Verweildauer von intensivmedizinisch versorgten Patienten im Krankenhaus verkürzen oder lebensbedrohliche Komplikationen reduzieren kann. Bisher deckt der intensivmedizinische Anteil in anderen Zentren in der Regel nur die Expertise des jeweiligen Fachgebiets ab und bleibt damit leider begrenzt. Der neue Zentrumstyp für Intensivmedizin ist hingegen durch einen interprofessionellen Versorgungsansatz breiter aufgestellt. Welche speziellen Anforderungen dafür bei Personal, Geräteausstattung oder der Qualitätssicherung in solchen Zentren notwendig sind, definiert der G-BA.“ Die neue Zentrums-Regelungen tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Jetzt interdisziplinäre und interprofessionelle Kompetenz für den Patienten

„Die erfolgreiche Behandlung schwerstkranker intensivpflichtiger Patienten benötigt zwingend eine interdisziplinäre und multiprofessionelle Versorgung“, kommentiert Vize-Präsident Marx. Entsprechend habe man sich als Fachgesellschaft bereits seit Jahren für die Erweiterung der Zentrums-Regel eingesetzt. Gerade die Versorgung von COVID-19-Patienten in der Pandemie habe den Nutzen von Intensivzentren für Personal und Patienten bereits vor Augen geführt. Der Weg sei deshalb nur konsequent, so Marx. „Wir schlagen ein ganz neues Kapitel auf!“

Ab sofort intensivmedizinische Zentren auf Landesebene ausweisen

„Die eigentliche Arbeit beginnt natürlich erst jetzt“, betont Professor Uwe Janssens (Mitte), Generalsekretär der DIVI und Direktor der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital Eschweiler. Es gelte jetzt, auf Landesebene die intensivmedizinischen Zentren auszuweisen. „Die Umsetzung wird jetzt schwierig werden. Aber gerne berät und unterstützt die DIVI in diesem Prozess“, so Janssens.

Marx ergänzt: „Die Zentren für Intensivmedizin müssen die Qualitätsanforderungen des G-BA erfüllen und Aufgaben wie überregionale Versorgung und Vernetzung übernehmen können.“ Hierzu gehöre als eine besondere Aufgabe die Telemedizin.

Zentrumsbildung auch für die Versorgung der kleinsten Patienten wichtig

Aus der G-BA-Entscheidung der vergangenen Woche ergebe sich zudem ein weiterer Arbeitsauftrag, erklärt Professor Florian Hoffmann (rechts) als designierter DIVI-Präsident. Der Oberarzt am Dr. von Haunerschen Kinderspital sieht die Zentrumsbildung in der Pädiatrie und pädiatrischen Intensivmedizin als eine der wichtigsten Aufgaben der Zukunft an. Die derzeitigen Versorgungsengpässe seien enorm. Kinder könnten in vielen Regionen Deutschlands in Zeiten von Virus-Wellen zum Beispiel nicht mehr versorgt werden und wären auf überregionale Netzwerke angewiesen.

„Entsprechend ist die G-BA-Entscheidung nicht nur ein großartiger Tag für die Intensivmedizin mit Blick auf die erwachsenen Patienten. Nein, sie ist auch ein Wegweiser für die Kindermedizin“, betont Hoffmann. Er hoffe entsprechend darauf, dass sich ähnliche Möglichkeiten in absehbarer Zeit für die pädiatrischen Teams und kleinsten Patienten im System eröffnen würden.

Über den Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) e.V.

Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 3.900 persönlichen Mitgliedern und 19 Fachgesellschaften aus Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Neurologie und Neurochirurgie. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus.

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) e.V.
Gebäude 91
66421 Homburg Saar
Telefon: +49 (30) 40005607
Telefax: +49 (30) 40005637
http://www.divi.de

Ansprechpartner:
Nina Meckel
Pressesprecherin der DIVI
Telefon: +49 (89) 2306960-21
E-Mail: presse@divi.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel