Hybrid-DRGs: AOK erwartet Mehrbelastungen ohne nennenswerte „Ambulantisierungs-Effekte“

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Verordnung zur Einführung von sogenannten Hybrid-DRGs erlassen, die heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. Die neuen Vergütungsregelungen sollen dazu beitragen, dass bisher im Krankenhaus erbrachte Leistungen künftig vermehrt ambulant durchgeführt werden. Aus Sicht der AOK-Gemeinschaft wird dieses Ziel mit der vorgelegten Verordnung nicht erreicht, so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer:

„Alle Expertinnen und Experten sind sich einig, dass in Deutschland zu viele Operationen und Eingriffe im Krankenhaus stattfinden, die eigentlich auch ambulant durchgeführt werden könnten. Das ist wenig effizient und oftmals auch nicht im Sinne der Patientinnen und Patienten. Daher ist es gut, dass die Ampel das Thema anpackt und mit der Einführung von Hybrid-DRGs die Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Bereich fördern will.

Mit der vorgelegten Verordnung kann dieses an sich lobenswerte Ziel aber nicht erreicht werden. Denn die vorgesehene Anhebung der Vergütung für ambulant durchgeführte Leistungen wird nicht mit Anreizen für die Kliniken verbunden, dort bisher stationär erbrachte Leistungen künftig ambulant durchzuführen.

Es sind Mitnahme-Effekte bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu befürchten, die zu erheblichen Mehrkosten führen, denen aber keine Einsparungen bei Personal und Infrastruktur im stationären Bereich gegenüberstehen. Als Folge dieser Verordnung erwarten wir daher Mehrbelastungen für die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von rund 200 Millionen Euro, ohne dass es zu nennenswerten Ambulantisierungs-Effekten kommt.

Daher sollte der Gesetzgeber umsteuern. Der AOK-Bundesverband hat ein Konzept vorgelegt, wie das Ziel einer stärkeren Ambulantisierung tatsächlich erreicht und bürokratiearm umgesetzt werden kann. Das von uns vorgeschlagene Verfahren schafft für die Kliniken einen echten Anreiz, vermehrt ambulante Behandlungen vorzunehmen.“

Informationen zum AOK-Konzept für eine bürokratiearme Finanzierung finden Sie in der Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf der Hybrid-DRG-Verordnung unter https://www.aok.de/pp/bv/statement/referentenentwurf-hybrid-drg-verordnung  

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