Finanzielle Belastung von Pflege-heim-Bewohnenden in Rheinland-Pfalz erreicht neuen Höchstwert

Die durchschnittliche finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen, die im Pflegeheim leben, ist im vergangenen Jahr laut einer aktuellen Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) erneut gestiegen. Im Vergleich zum Jahr 2022 gab es bei den pflegebedingten Zuzahlungen einen Anstieg – von 2.221 Euro auf 2.456 Euro. Trotz der Einführung von Zuschlägen zur Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen liegt die durchschnittliche Gesamtbelastung der Bewohnerinnen und Bewohner infolge der steigenden Preise inzwischen wieder fast auf dem Niveau des Jahres 2021, also vor der Einführung der Zuschläge durch die Politik. Eine Prognose des WIdO zur weiteren Entwicklung macht deutlich, dass auch die aktuelle Anhebung der Zuschläge und die geplante Dynamisierung der Leistungssätze im Jahr 2025 den Trend zu immer höheren finanziellen Belastungen voraussichtlich nicht nachhaltig stoppen können.

Die aktuelle Analyse zeigt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner Ende des Jahres 2023 von der Pflegeversicherung 517 Euro pro Monat für ihre pflegebedingten Eigenanteile in Form der nach Wohndauer gestaffelten Zuschläge erstattet bekamen. Durchschnittlich 827 Euro mussten sie selbst für die Pflege zuzahlen, hinzu kamen im Schnitt 1.110 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 519 Euro für Investitionskosten. Daraus ergibt sich die Gesamtbelastung von 2.456 Euro pro Monat für 2023. Sie liegt damit ungefähr auf dem Niveau vor der Einführung der nach Wohndauer gestaffelten Zuschläge zur Entlastung, die seit dem 1. Januar 2022 greifen.

„Leider ist der Trend zu immer höheren Eigenanteilen ungebrochen“, betont Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse. So habe die durchschnittliche finanzielle Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner im Jahr 2017 in Rheinland-Pfalz mit 1.904 Euro noch deutlich niedriger gelegen als heute.

Zum 1. Januar 2024 sind die Zuschläge für pflegebedingte Aufwände, die von den Pflegekassen gezahlt werden, angehoben worden: Für Pflegebedürftige, die bis zu einem Jahr in einer vollstationären Pflegeeinrichtung wohnen, steigen sie von 5 auf 15 Prozent. Bei einer Wohndauer von einem Jahr bis zu zwei Jahren gibt es eine Anhebung von 25 auf 30 Prozent, bei zwei bis drei Jahren von 45 auf 50 Prozent und bei einer Wohndauer ab drei Jahren von 70 auf 75 Prozent.

Mit Beginn des Jahres 2025 sollen dann auch die allgemeinen Leistungssätze der Pflegeversicherung steigen: Statt beispielsweise bisher 1.775 Euro pro Monat bei Pflegegrad 4 gibt es dann 1.855 Euro (plus 4,5 Prozent). „Absehbar ist schon jetzt, dass die Kosten für die Pflege im Heim weiter steigen werden. Das hat unter anderem mit gestiegenen Lohnkosten infolge der Verpflichtung der Einrichtungen zur tariflichen Bezahlung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den inflationsbedingten Tarifsteigerungen zu tun“, erläutert Niemeyer.

Prognose: Weiterer Anstieg zu erwarten

In einer Prognose zur weiteren Entwicklung der pflegebedingten Eigenanteile hat das WIdO verschiedene Szenarien durchgespielt. Wenn man von einer im Vergleich zu den Vorjahren eher moderaten Steigerung der Eigenanteile um 10 Prozent ausgeht, werden die Eigenanteile bereits 2025 trotz der beschlossenen Erhöhungen der Zuschläge und der Dynamisierung der Leistungssätze wieder über dem Niveau von 2023 liegen.           

AOK zeigt Auswege auf

Die aktuellen Auswertungen zeigen, dass weitere wirksame und nachhaltige Lösungen zur Begrenzung der steigenden Eigenanteile und zur finanziellen Entlastung der Betroffenen benötigt werden. „Eine Maßnahme, die aus AOK-Sicht schnell umsetzbar wäre, ist die Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen. Dies würde die Pflegebedürftigen in den Heimen auf einen Schlag um etwa eine Milliarde Euro entlasten.“ Und es ist nicht einleuchtend, warum die Kosten für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe eigentlich bei den Pflegebedürftigen abgeladen werden, statt sie aus Steuermitteln zu finanzieren. Daher sollte dieses Versprechen aus dem Koalitionsvertrag trotz schwieriger gewordener finanzieller Rahmenbedingungen dringend umgesetzt werden.

Aber auch die Länder sind gefordert, ihren Teil zur Entlastung beizutragen: Die Investitionskosten der Pflegeheime sollten nicht mehr weiter den Pflegebedürftigen aufgebürdet werden. Sie müssen stattdessen als Teil der Daseinsvorsorge vollständig von den Ländern getragen werden. Auch dadurch wäre eine wirksame Entlastung der betroffenen Menschen möglich. 

Über AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse ist der größte Krankenversicherer in der Region Rheinland-Pfalz/Saarland und betreut über 1,2 Millionen Versicherte sowie mehr als 85.000 Arbeitgeber. Mit rund 30 Kundencentern, mehr als 200 Servicestellen und vielen regionalen Gesundheitsangeboten bietet die AOK ihren Versicherten einen wohnort-nahen Service rund um das Thema Gesundheit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Virchowstr. 30
67304 Eisenberg
Telefon: +49 (800) 4772000
Telefax: +49 (6351) 403-701
http://www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland

Ansprechpartner:
Jan Rößler
Pressereferent
Telefon: +49 (6351) 403-419
Fax: +49 (6351) 403-701
E-Mail: jan.roessler@rps.aok.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel