So erging es auch einem von der Kanzlei CLLB vertretenen Mandanten, welcher von einem Berater kontaktiert wurde. Die Anlage wurde als besonders werthaltig und sicher vermittelt, so der von CLLB vertretene Anleger. Nach drei Jahren Laufzeit, so der Anlageberater nach Mitteilung unseres Mandanten, könne eine Zahlung von mindestens 10 % Zinsen garantiert werden. Dass der Berater für die Vermittlung eine Provision von 20 % kassierte, wurde verschwiegen.
Da unser Mandant keinerlei Erfahrung mit Kryptowährungen hatte und die Anlage nicht den Risiken entsprechend dargestellt wurde, wurde kurzerhand Klage eingereicht, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, von der Kanzlei CLLB.
CLLB Rechtsanwälte forderte für den Mandanten die Investitionssumme von rund € 35.000,00 zurück. Das Landgericht München gab der Klage statt.
CLLB Rechtsanwälte können aufgrund der Kenntnis der spezifischen Risiken von Kryptowährungen eine qualifizierte Prüfung durchführen, ob eine Beratung im Zusammenhang mit der Empfehlung von Kryptowährungen anleger- und objektgerecht war oder eine Falschberatung vorliegt. Anleger, welche sich falsch beraten fühlen, empfehlen wir daher eine Erstprüfung, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, von der Kanzlei CLLB.
Jeder Fall bedarf einer besonderen Prüfung, durch eine versierte Kanzlei, denn oftmals kommen neben Strafanzeigen auch Ansprüche gegen die Bank oder gegen den Berater in Betracht.
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