Corona für Kurze
Die Welt ist anders. Jeden Tag was Neues. Es scheint schlimm. Irgendwas läuft gerade gewaltig schief. Nicht mal die Schule hat auf. Mama und Papa sind echt besorgt. Und streiten oft. Kinderaugen sehen viel. Kinderköpfe spüren viel. Aber wie erklärt man ihnen das Coronavirus und was es mit uns macht? Welche Auswirkungen es auf uns, unsere Gesellschaft, auf die Welt haben könnte? Vor allem, wenn wir es selbst nicht verstehen? Wenn es keiner so richtig erklären kann, weil es noch nie da war? Aber halt! Es gibt genügend Fakten, die wir verlässlich kennen. Zum Beispiel, warum man in die Armbeuge husten soll und was Händewaschen bringt. Und warum jetzt gerade Distanz die neue Nähe ist. Und warum es sinnvoll ist, für ältere Menschen in der Nachbarschaft kleine Botengänge zu erledigen oder einkaufen zu gehen. Und für die Langeweile haben die ARAG Experten einen Basteltipp von UNICEF: Blanko-Grußkarten zum Selbstgestalten .
NRW zeigt sich hundefreundlich
Zumindest in Nordrhein-Westfalen ist die Hundewelt auch in Corona-Zeiten noch bzw. wieder in Ordnung. Dort dürfen Hunde nämlich zum Friseur. Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, in dem ein Hundesalon aufgrund der Ausbreitungsgefahr des Coronavirus zunächst schließen musste. Doch das wollte die Besitzerin nicht akzeptieren. Schließlich war es durchaus möglich, eine vollständig kontaktlose Übernahme des vierbeinigen Kunden zu garantieren – beispielweise indem das Herrchen seinen Hund vor dem Laden anbindet und ein Salonmitarbeiter das Tier dort übernimmt. Und da es in NRW seit einer Neufassung der Corona-Schutz-Verordnung (30. März 2020, Paragraf 13 Satz 2) durchaus möglich ist, Einzelmaßnahmen zuzulassen, wenn keine konkrete Gefahr besteht, hatte die Klage der Salonbesitzerin Erfolg (Verwaltungsgericht Minden, Az.: 7 L 272/20).
Kulinarisches Dankeschön
Obwohl es die Gastronomie mit am härtesten trifft, haben sich mittlerweile knapp 100 Restaurants bundesweit einer Corona-Mission verschrieben: „Wir kochen Essen für die, die den Laden in Zeiten der Krise zusammenhalten.“ Die wohltätige Aktion „Kochen für Helden“ versorgt Menschen in Funktionsberufen – wie etwa Ärzte, Pfleger in Krankenhäusern oder Supermarktmitarbeiter – kostenlos mit Mahlzeiten. Ein kulinarisches Dankeschön, wie es TV-Koch Tim Mälzer nennt, der ebenfalls dabei ist. Gegründet wurde die Organisation in Berlin von Sternekoch Max Strohe und Gastronomin Ilona Scholl. Damit noch mehr Corona-Helden unterstützt werden können, wurden letzte Woche verschiedene Crowdfunding-Kampagnen für diverse Städte aufgelegt, um die Aktion weiter voranzutreiben.
Daten spenden im Kampf gegen Corona
Daten von Smartwatches und Fitnessarmbändern können in der Corona-Pandemie einen hilfreichen Beitrag leisten. Daher hat das Robert-Koch-Institut (RKI) eine App „Corona-Datenspende“ entwickelt, um Wissenschaftlern genauere Einblicke in die Verbreitung des Covid-19-Virus zu ermöglichen und Infektionsschwerpunkte zu erkennen. Dazu müssen Nutzer die Accounts ihrer Smartwatches oder Fitnessarmbänder mit der App verbinden. Es werden Angaben beispielsweise zu Alter, Größe, Gewicht oder Herzfrequenz ausgewertet. Die Nutzung ist freiwillig und das RKI erhält nach eigener Auskunft „zu keiner Zeit Kenntnis über persönliche Informationen der App-Nutzer“. Die App kann im App Store sowie im Google Play Store heruntergeladen werden. Bislang gibt es mehr als 50.000 Nutzer.
Für Oma einkaufen
Ob für den Nachbarn oder Familienangehörige: Wer in Corona-Zeiten Einkäufe für Menschen der Risikogruppe erledigt, will Gutes tun und soll sich nicht davon abbringen lassen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es unter Umständen versicherungstechnische Probleme geben könnte. Leiht man sich beispielsweise für den Einkauf in der Corona-Krise regelmäßig Omas Auto, kann es sein, dass man den Versicherungsschutz riskiert, wenn man nicht als Fahrer im Vertrag steht. Im Schadenfall wird bei einer Teilkasko nur der gegnerische Schaden bezahlt und die Versicherung kann später vom Versicherten bis zu 5.000 Euro Regress verlangen. Auch bei Vollkaskoversicherungen müssen Fahrer des geliehenen Autos bei einem Unfall mit Leistungskürzungen rechnen.
Hilfe für Eltern in Corona-Zeiten
Wer sich um die Betreuung eines neugeborenen Kindes kümmert und daher nicht arbeitet, hat Anspruch auf Elterngeld. Beide Eltern können 14 Monate lang Elterngeld beziehen, wenn sie sich die Betreuung aufteilen. Errechnet wird es aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld beträgt mindestens 65 Prozent des Nettoeinkommens. Damit Eltern keinerlei Nachteile durch das Coronavirus haben, hat das Bundesfamilienministerium kurzfristige Anpassungen vorgenommen. Danach können Elternteile, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, wie z. B. als Pfleger im Krankenhaus, als Arzt oder Mitarbeiter eines Supermarktes, die Elterngeldmonate aufschieben, bis die Corona-Pandemie eingedämmt ist. Reduziertes Einkommen von Corona-bedingter Kurzarbeit oder Freistellung hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes und fließt nicht in die spätere Berechnung des Elterngeldes mit ein. Auch der Partnerschaftsbonus bleibt nach Auskunft der ARAG Experten unangetastet, sollte sich aufgrund der Corona-Krise aktuell der Arbeitsumfang ändern. Diese zusätzliche Leistung bekommen Eltern, die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und sich die Kindererziehung teilen.
Und noch eine Hilfe gibt es für Eltern in Corona-Zeiten, den „Notfall-KiZ“ : Im Rahmen des Sozialschutz-Paketes hat die Bundesregierung den Kinderzuschlag kurzfristig umgestaltet. Das Anmeldeformular kann bei der Bundesagentur für Arbeit heruntergeladen werden. Bis zu 185 Euro monatlich pro Kind können Familien mit geringem Einkommen damit erhalten.
Resturlaub muss für Corona geopfert werden
Kein Arbeitnehmer muss seinen Jahresurlaub 2020 aus dem laufenden Kalenderjahr opfern, wenn er aufgrund der Corona-Krise in Kurzarbeit geht oder gar freigestellt wird. Doch wer noch Resturlaub aus dem Vorjahr hat, muss nach Angaben der ARAG Experten darauf verzichten, wenn man Corona-bedingt weniger arbeitet. Diese Weisung der Bundesagentur für Arbeit gilt bis 31. Dezember 2020.
Spenden in Corona-Zeiten
Benefizveranstaltungen, auf denen sich möglichst viele Menschen treffen, um möglichst viele Spenden zu sammeln, sind angesichts der Corona-Krise tabu. Das stellt gemeinnützige Organisationen vor ein Problem. Daher sind viele von ihnen gerade jetzt auf Geldspenden angewiesen. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hat daher eine Liste von Organisationen bereitgestellt, die Betroffene in der Corona-Krise unterstützen und das DZI Spenden-Siegel für besondere Vertrauenswürdigkeit tragen.
Gutscheinlösung in der Veranstaltungsbranche
Es ist beschlossene Sache: Um die Folgen der Covid-19-Pandemie in der Veranstaltungsbranche abzumildern, dürfen Freizeitveranstalter und Betreiber von Freizeiteinrichtungen anstelle von Erstattungen gleichwertige Gutscheine ausstellen. Wer seinen Gutschein bis Ende 2021 nicht einlöst, bekommt dann den vollen Wert erstattet. Nach Angaben des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz soll es eine Härtefalllösung für Menschen geben, die die Erstattung dringend benötigen.
Quarantänehelden
Wer in Corona-Zeiten Hilfe benötigt oder als Helfer tätig werden will, kann sich auf der Plattform „Quarantänehelden“ mit wenigen Klicks anmelden. Gassigehen, Einkaufen, kleine Botengänge oder gelegentliche Anrufe in einsamen Zeiten: Knapp 40.000 Helden haben sich innerhalb kürzester Zeit bereits registriert und ihre Hilfe angeboten und knapp 1.000 Menschen haben bislang über diese Plattform Hilfe gesucht.
Weitere interessante Informationen unter:
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