VDIV Deutschland warnt vor Legionellenausbreitung

Nachdem infolge der Corona-Pandemie Schulen, Kindertagesstätten, Sport­ein­richtungen und viele weitere Gewerbeeinheiten wochenlang geschlossen waren, warnt der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) vor Infektionen durch Legionellen. Trinkwasserleitungen sollten umfänglich gespült werden, bevor die Einrichtungen wieder in Betrieb genommen werden. Bei einer Betriebsunterbrechung von mehr als vier Wochen ist eine mikrobiologische Kontrolluntersuchung auf Keime und Legionellen empfohlen.

Legionellen können schwere Lungenentzündungen hervorrufen. Die Bakterien sind natürlicher Wasserbestandteil und in geringer Anzahl ungefährlich, können sich aber in Wasserleitungen stark vermehren und diese gesundheitsgefährdend verkeimen, wenn dort kein ausreichender Wasseraustausch mehr stattfindet. „Die Trinkwasserverordnung verlangt zwar keine Untersuchung auf Keime und Legionellen, wenn ein Objekt wochenlang geschlossen war und es dementsprechend wenig Zirkulation im Wassersystem gab. Um aber nach der Corona-Pandemie eine Welle von Legionelleninfektionen zu verhindern, raten wir dringend dazu, die Wasserleitungen ausreichend zu spülen und sie gegebenenfalls auch mikrobiologisch untersuchen zu lassen”, betont VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Bei Installationen in Gebäuden, die länger als sieben Tage stillgelegt waren, ist laut Norm DIN EN 806-5 das Wasser nach Inbetriebnahme an allen Entnahmestellen vollständig zu erneuern. „Wichtig ist hierbei, mehrere Wasserhähne gleichzeitig zu öffnen, damit das Wasser mit ausreichend Druck durch die Verteilleitungen fließt”, erläutert Kaßler. Das in den Leitungen vorhandene abgestandene Trinkwasser muss so lange ablaufen, bis das Wasser klar und kühl ist, um die Hygiene in der Trinkwasserinstallation zu sichern.

Legionellen werden durch zerstäubtes, vernebeltes Wasser übertragen. Aber auch beim Trinken ist eine Ansteckung möglich, wenn beim Verschlucken Wasser über die Luftröhre in die Lunge gelangt.

Über Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V.

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (ehemals DDIV) ist der Berufsverband der treuhänderisch und hauptberuflich tätigen Haus- und Immobilienverwalter in Deutschland. Gemeinsam mit seinen zehn Landesverbänden vertritt der Verband rund 3.000 Mitgliedsunternehmen. Diese verwalten 6,8 Millionen Wohnungen mit einem Wert von über 680 Milliarden Euro, darunter allein 4,8 Millionen Eigentumswohnungen. Der VDIV Deutschland tritt ein für eine nachhaltige Professionalisierung und Qualifizierung der Wohnungsverwaltung. Er engagiert sich für einen wirksamen Verbraucherschutz, fordert einheitliche Berufszugangsregelungen und adäquate politische Rahmenbedingungen. Der Berufsverband ist ständiges Mitglied im Wohnungswirtschaftlichen Rat der Bundesregierung, im Bündnis für Bezahlbares Wohnen und Bauen und in der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V.
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 3009679-0
Telefax: +49 (30) 3009679-21
http://www.ddiv.de

Ansprechpartner:
Martin Kaßler
Geschäftsführer
Telefon: +49 (30) 3009679-0
Fax: +49 (30) 3009679-21
E-Mail: presse@vdiv.de
Maren Herbst
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 3009679-11
E-Mail: m.herbst@ddiv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel