Menschenrechtsverletzungen bei Rückkehrprogrammen: Neue Studie zur Migrationspolitik der EU

Die EU lagert seit Jahren Grenzkontrollen aus und setzt innerhalb von Herkunfts- und Transitregionen auf die Förderung „freiwilliger“ Rückkehr, damit Migrantinnen und Migranten erst gar nicht Europas Außengrenzen erreichen. Eine neue Studie von Brot für die Welt und medico international weist nach, dass die EU dabei Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen und in den Transitländern Libyen, Niger und Algerien in Kauf nimmt.

Die EU-Kommission hatte 2015 den Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika aufgelegt. Eine gemeinsame Taskforce aus Europäischer Union, Afrikanischer Union und Vereinten Nationen beauftragte die Internationale Organisation für Migration (IOM), ein humanitäres Rückkehrprogramm für Migrantinnen und Migranten durchzuführen. Tatsächlich aber gibt es immer wieder Berichte über eklatante Verstöße gegen die humanitären Bedingungen. In ihrer Studie kann die Autorin Jill Alpes nun belegen, dass die Teilnahme an diesen Rückkehrprogrammen oftmals unfreiwillig erfolgt und teils erheblicher psychischer und in Einzelfällen auch physischer Druck auf die Migrantinnen und Migranten ausgeübt wird, damit sie der Rückführung zustimmen.

Katherine Braun, Referentin für Migration und Entwicklung bei Brot für die Welt sagt: „Wir fordern einen grundlegenden Kurswechsel und eine Neuausrichtung in der europäischen Flüchtlings- und Migrationspolitik. Im Vordergrund müssen die Rechte der Migrantinnen und Migranten und der Schutz vor Ausbeutung und Folter stehen. Die europäischen Mitgliedsstaaten sollten die Finanzierung der libyschen Küstenwache einstellen und die Seenotrettung wiederaufnehmen. Eine Rückkehr sollte nur freiwillig, human und in Würde erfolgen, zugleich muss es reguläre und legale Migrationswege geben. Es darf nicht vergessen werden, dass Migration vielfach Entwicklung fördert.“

Ramona Lenz, Referentin für Flucht und Migration bei medico international, sagt: „Die EU-Kommission will Fluchtursachen bekämpfen und fasst darunter auch Maßnahmen der Migrationsverhinderung und der Rückkehrförderung. Das ist irreführend: Migranten aus der EU fernzuhalten, sie abzuschieben oder rückzuführen, mindert keine Fluchtursachen. Oftmals geht es bei diesen Maßnahmen ohnehin nur darum, innenpolitisch Handlungsfähigkeit zu beweisen – auf Kosten von Migrantinnen und Migranten. Eine Entwicklungszusammenarbeit, der es um Menschenrechte und die Bekämpfung von Armut geht, darf sich von solchen kurzsichtigen Kalkülen nicht vereinnahmen lassen.“

Für ihre Studie hat Jill Alpes Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Libyen und  Migrantinnen und Migranten in Niger und Mali befragt sowie Hintergrundgespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von IOM, Nichtregierungsorganisationen, nationalen staatlichen Institutionen und Vertreterinnen und Vertretern der EU, des UN-Flüchtlingskommissariats UNHCR und europäischer Entwicklungsagenturen geführt.   

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