Lockdown-Entschädigung: Schnelle Auszahlung der Novemberhilfen für alle muss jetzt Priorität haben

Die Antragstellung für die mit dem Lockdown versprochene Entschädigung der finanziellen Ausfälle in Form der Novemberhilfe soll voraussichtlich ab 25. November 2020 möglich sein. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag mit. Weil die Klärung der vielen Detailfragen zur Novemberhilfe allerdings noch nicht abgeschlossen ist, hat die Bundesregierung nun Abschlagszahlungen von bis zu 10.000 Euro für Unternehmen angekündigt. Die Abschlagszahlungen stoßen im Gastgewerbe auf ein geteiltes Echo.

„Die Abschlagszahlungen helfen den vielen kleinen Unternehmen der Branche, die im November 2019 zum Beispiel einen Umsatz von 20.000 Euro erwirtschaftet haben“, erklärt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband). „10.000 Euro sind eine relevante Summe für etwa die Hälfte der gastgewerblichen Betriebe.“ Dagegen seien die Abschlagszahlungen für mittlere und größere Unternehmen zu gering. „Für einen Betrieb, der allein 70.000 Euro Fixkosten im Monat hat, ist eine Abschlagszahlung von 10.000 Euro nicht ausreichend“, so Zöllick.

Pachten, Personalkosten, Energie- und Verwaltungskosten stünden für die Hotels und Restaurants auch im November zur Zahlung an. Das Kurzarbeitergeld werde bekanntermaßen erst später erstattet. „Aufgrund von Beherbergungsverboten und Sperrzeiten-Regelungen im Oktober sowie der seit 2. November bestehenden Schließung unserer Betriebe sind die Liquiditätsengpässe akut“, sagt Zöllick. Das beträfe kleine wie große Unternehmen gleichermaßen. Logischerweise hängt die Bewertung der Abschlagszahlungen davon ab, wie hoch der Umsatz im November des Vorjahres war und welche Erstattungssumme der jeweilige Unternehmer erwartet.

Zöllick betont: „Umso wichtiger ist jetzt, dass die Anträge schnellstens bearbeitet werden können und die Novemberhilfe für alle Unternehmen spätestens Anfang Dezember kommt.“

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