BvD begrüßt „Privacy Shield“-Nachfolgeabkommen, mahnt aber vor überzogenen Erwartungen

Brüssel und Washington haben eine grundsätzliche Einigung über ein überarbeitetes Nachfolgeabkommen zu "Privacy Shield“ erzielt, gaben Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und US-Präsident Joe Biden heute im Rahmen von Bidens Besuch in Brüssel bekannt.

Seit der Europäische Gerichtshof das „Privacy-Shield“-Abkommen im Juli 2020 gekippt hat, weil es befürchtete, dass die Daten nach der Übermittlung über den Atlantik nicht vor dem Zugriff amerikanischer Behörden sicher seien, arbeiten die Unterhändler an einem Abkommen, das den Transfer personenbezogener Daten von Europäern in die Vereinigten Staaten ermöglicht.

"Die Datenschutzbeauftragten in Deutschland begrüßen, dass die EU und die USA eine grundsätzliche Einigung über einen neuen Rahmen für den transatlantischen Datenverkehr erzielt haben“, so Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. „Die Ankündigung ist zunächst sicherlich ein Hoffnungsschimmer für unzählige Datenschutzbeauftragte, die sich in ihrer Beratung mit zunehmender Rechtsunsicherheit konfrontiert sehen, wenn es darum geht, Daten in die USA zu übermitteln.“

Der Verband sieht in der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof zu früheren transatlantischen Abkommen eine Bestätigung des durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung begründeten sehr hohen Schutzniveaus für personenbezogene Daten und die Rechte sowie Freiheiten betroffener Personen. Gleichzeitig habe dies massive praktische Auswirkungen, da Transfers personenbezogener Daten zwischen den USA und der EU eine wichtige Grundlage darstellen für den globalen Handel und die unbeschränkte Nutzung von Onlinediensten, die nach wie vor im Schwerpunkt aus den USA heraus angeboten werden.

Beamte auf beiden Seiten des Atlantiks hatten darum gekämpft, eine Sackgasse zu überbrücken, was es bedeutet, den Europäern einen wirksamen Rechtsbehelf gegen die Überwachung durch US-Behörden zu geben. Nicht alle diese Fragen konnten gelöst werden, obwohl von der Leyens Kommentare darauf hindeuten, dass technische Lösungen in Reichweite sind. „Insofern. bleibt abzuwarten, inwiefern dieses neue Abkommen vor Gericht Bestand haben wird. Ich denke, man sollte hier keine allzu hohen Erwartungen hegen, bis Details zu dem Abkommen bekannt sind“.

Über den Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.

Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung ist der BvD die älteste Interessenvertretung für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte und -berater. BvD-Mitglieder sind in allen Branchen vertreten, insbesondere IT und IKT, Industrie/Produktion, Handel/Vertrieb, Beratung und Gesundheits- und Sozialwesen – und dort als konstruktiv-lösungsorientierte Datenschutzexperten ein wichtiger Partner für die verantwortliche Unternehmensleitung. Alle Vorstände, alle Leiter von Arbeitskreisen, Ausschüssen und Regionalgruppen des BvD bringen ihre praktische Erfahrung unentgeltlich in die Verbandsarbeit ein. Mit der Gründung des Europäischen Dachverbandes EFDPO hat der BvD die Weichen für verstärkte Vernetzung und Kommunikation auf EU-Ebene gestellt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.
Budapester Strasse 31
10787 Berlin
Telefon: +49 (30) 26367760
Telefax: +49 (30) 26367763
http://www.bvdnet.de

Ansprechpartner:
Thomas Spaeing
BvD-Vorstandsvorsitzender
Telefon: +49 (30) 26367760
E-Mail: bvd-geschaeftsstelle@bvdnet.de
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 206214-41
E-Mail: pressestelle@bvdnet.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel