Für mehr Sicherheit in der Pferdehaltung

Die Zahl der Pferdehalter, die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versichert sind, ist im Vergleich zur Gesamtzahl der Reiter und Pferdehalter in Deutschland überschaubar. Die Anzahl und Schwere der gemeldeten Arbeitsunfälle sind jedoch erschreckend.

Die SVLFG reagierte darauf und passte die „Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz Tierhaltung (VSG 4.1)“ an. Menschen, die mit Pferden arbeiten, sollen dadurch besser geschützt werden.

Über 2.000 Personen betroffen

Die Unfallzahlen der SVLFG im Bereich Pferdehaltung stimmen nachdenklich: Statistisch gesehen verunglückten im Jahr 2020 jeden Tag zwischen fünf und sechs Versicherte beim direkten Umgang mit Pferden so schwer, dass sie länger als drei Tage nicht arbeitsfähig waren. Insgesamt waren 2.065 Personen betroffen. Warum erleiden derart viele Menschen, die beruflich mit Pferden zu tun haben, Unfälle beim Umgang mit den Tieren?

Typische Arbeitsunfälle im Umgang mit Pferden

Typischerweise verunglücken Personen bei der Arbeit mit Pferden, wenn sie beim Reiten vom Pferd stürzen, wenn sie Pferde führen oder wenn sie die Tiere longieren. Die Versicherten  werden dabei von Pferden getreten, umgerannt, umgerissen oder gestoßen. Auffallend häufig verunglücken Personen, wenn sie Pferde auf die Koppel führen und dort loslassen. Die Tiere springen los und rennen oder reißen dabei die Beschäftigten um. Ein weiterer Grund für schwere oder tödlich verlaufende Unfälle sind außer Kontrolle geratene Pferde. So verlief eine Kutschfahrt für den Kutscher tödlich, weil die Pferde durchgegangen sind. Ebenfalls tödlich verlief ein Pferdebiss in den Nacken einer Person, die sich in der Stallgasse unweit der Box des Pferdes aufhielt.

Ein Grund für viele Unfälle ist Unwissenheit. Pferde sind Fluchttiere und verhalten sich entsprechend ihrer Instinkte.  Kennen Personen diese typischen Verhaltensweisen nicht oder missachten sie, können sie die Gefahr, die von Pferden ausgehen kann, nicht einschätzen.

Mitarbeiter besser qualifizieren

Die Präventionsexperten der SVLFG reagierten auf das unverhältnismäßig hohe Unfallgeschehen. Neben neuen Anforderungen an die Ausgestaltung von Reithallen fordert die geänderte VSG Pferdehalter dazu auf, sicherzustellen, dass nur Personen mit Pferden arbeiten, die über ausreichende Kenntnisse im sicheren Umgang mit den Tieren verfügen. Diese Vorgabe richtet sich vor allem an Arbeitgeberbetriebe.

Sicher und gesund arbeiten in der Pferdehaltung – Ein Seminarangebote der SVLFG

Die SVLFG lässt versicherte Betriebe mit den geänderten Vorschriften nicht alleine.  So bietet sie zum Beispiel speziell auf die unterschiedlichen Zielgruppen zugeschnittene Seminare und Vorträge an. Die Teilnehmenden lernen beispielsweise bei dem zweitägigen Seminar „Sicher und gesund arbeiten in der Pferdehaltung“ anhand von typischen Unfallbeispielen Gefahrenquellen beim Umgang mit Pferden zu erkennen. Gemeinsam entwickeln  sie Ideen, wie sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der betrieblichen Praxis verbessern können. Die Teilnehmenden erhalten dazu Informationen zu technischen und organisatorischen Möglichkeiten, die den Umgang mit Pferden sicherer machen.

Die Veranstaltungen richten sich an Pferdehalter, Arbeitgeber und Mitarbeiter, zu deren Aufgaben der Umgang mit Pferden zählt. Für Teilnehmende aus Mitgliedsbetrieben der SVLFG sind die Seminare und Vorträge kostenfrei. Sie werden von erfahrenen Mitarbeitenden der SVLFG geleitet. Außerdem bietet die SVLFG Aufbaulehrgänge zum LUV-Modell für pferdehaltende Arbeitgeberbetriebe an. Die Veranstaltungstermine und Anmeldeunterlagen sind online abrufbar über den Link www.svlfg.de/seminar-pferdehaltung.

Reithallen sicher ausstatten

Eine Änderung der VSG 4.1 betrifft die Ausstattung von Reithallen. Neu ist zum Beispiel, dass die Reithalle je nach Verwendung über eine ausreichende lichte Höhe verfügen muss und zudem über eine umlaufende Bande in ausreichender Höhe. Die Bande muss dem Reiter genügend Beinfreiheit bieten. In Hallen, die zum Laufenlassen und Freispringen genutzt werden, muss die Umgrenzung so hoch sein, dass die Tiere sie nicht überspringen können. Sind Spiegel in Hallen zum Laufenlassen und Freispringen vorhanden, müssen diese verdeckt werden können.

Weitere Informationen zur sicheren Pferdehaltung bietet die SVLFG online unter www.svlfg.de/pferdehaltung.

Checkliste: Pferde sicher verladen

Insbesondere beim Verladen von Pferden ereignen sich immer wieder schwere Unfälle. Die folgenden  Tipps helfen, die Sicherheit beim Verladen zu erhöhen:

  • Nach Möglichkeit mit einer Hilfsperson verladen
  • Beim Verladen von Pferden Sicherheitsschuhwerk und ggf. Handschuhe tragen
  • Sichtprüfung des Anhängers vor jeder Fahrt (Boden und Seitenteile werden beimTÜV nicht geprüft, deshalb auf faule und brüchige Stellen achten)
  • Verladen mit dem Pferd trainieren
  • Ruhe bewahren und ruhige Atmosphäre schaffen, ausreichend Zeit einplanen
  • Auf Trittsicherheit der Rampe und auf einen ebenen Untergrund achten
  • Heckklappenverschlüsse so öffnen, dass sie unter der Heckklappe verdeckt sind
  • Beim Aufladen erst die Heckstange schließen, dann das Pferd anbinden
  • Beim Abladen erst das Pferd losbinden, dann die Heckstange öffnen
  • Heck- und Frontstange an die Größe des Pferdes anpassen und sichern
  • Öffnen und Schließen der Heckklappe und Heckstangen nur von der Seite, nie direkt hinter dem Pferd stehend
  • In der Dämmerung oder bei Dunkelheit das Innere des Hängers blendfrei ausleuchten
  • Pferde vor dem Transport nicht sedieren

Sie haben Fragen?

Wer Fragen zur sicheren Pferdhaltung hat, wer wissen möchte, wie eine bestehende Reithalle sicherer gemacht werden kann oder wer einen Neubau plant, dem stehen die SVLFG-Präventionsexperten für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Den zuständigen Ansprechpartner finden Interessierte online unter www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Weißensteinstr. 70-72
34131 Kassel
Telefon: +49 (561) 785-0
http://www.svlfg.de

Ansprechpartner:
Martina Opfermann-Kersten
PR
Telefon: +49 (561) 785-16183
E-Mail: kommunikation@svlfg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel