Wer nicht aufpasst, zahlt beim Rundfunkbeitrag drauf

Vergesslichkeit kann in Zukunft teuer werden, zumindest wenn es um den Rundfunkbeitrag geht. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Neuregelung beim Einzugsverfahren kennen, um keine Strafgebühren zu riskieren.

NUR NOCH EINMALIGE ZAHLUNGSERINNERUNG IM JAHR

Alle drei Monate verlangt der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, früher bekannt als Gebühreneinzugszentrale (GEZ), von jedem Haushalt in Deutschland einen Rundfunkbeitrag. Dieser beträgt derzeit 18,36 Euro monatlich. Bisher bekamen Verbraucher, die kein SEPA-Mandat eingerichtet haben, vier Mal im Jahr eine Zahlungserinnerung und damit den Überweisungsschein zugesandt. Ab sofort wird es eine solche Zahlungsaufforderung nur noch ein Mal jährlich geben.

KÜNFTIG VERSÄUMNISGEBÜHREN VON 1 PROZENT DES GEsCHULDETEN BETRAGES, MINDESTENS ABER 8 EURO

„Wer vergisst, den Rundfunkbeitrag fristgerecht zu zahlen, muss in Zukunft mit Versäumnisgebühren rechnen“, warnt Laura Ladwig, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Berlin. In diesem Fall sind 1 Prozent des geschuldeten Betrags, mindestens aber 8 Euro zusätzlich, zu entrichten. Wer die Zahlung weiterhin versäumt, erhält Mahnungen und einen Festsetzungsbescheid, jeweils verbunden mit zusätzlichen Kosten. „Wer nicht Gefahr laufen möchte, die Zahlung des Rundfunkbeitrages zu vergessen und dadurch zusätzlich finanziell belastet zu werden, sollte dem Beitragsservice ein SEPA-Mandat erteilen“, empfiehlt Ladwig.

WEITERE INFORMATIONEN

Wer Hilfe im Einzelfall benötigt, beispielsweise bei Fragen zu Befreiungsmöglichkeiten, erreicht die telefonische Rundfunkbeitragsberatung Dienstag von 08:30–10:30 Uhr sowie Donnerstag von 14:00–16:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 214 85-160.

Für den Anruf fallen die normalen Telefongebühren des jeweiligen Telefonanbieters an. Zudem haben Ratsuchende auch die Möglichkeit, sich nach Terminvereinbarung zu diesem Thema persönlich beraten zu lassen: Dazu können sie online über www.vz-bln.de/… oder telefonisch unter 030 214 85-160 einen Termin vereinbaren.

Informationen zu allen anderen Beratungsthemen und -zeiten der Verbraucherzentrale Berlin finden Ratsuchende unter

www.vz-bln.de/beratung-be

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Berlin e. V.
Hardenbergplatz 2
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 21485-0
Telefax: +49 (30) 21172-01
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de

Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel