Guter Tag für Tiergesundheit und AMR-Bekämpfung: Europäisches Parlament erteilt Antibiotika-Ideologen erneute Absage

In seiner heutigen Sitzung hat das Europäische Parlament (EP) den letzte Woche kurzfristig eingebrachten Einwand des Umwelt- und Gesundheitsausschusses (ENVI) gegen den Durchführungsrechtsakt über gelistete antimikrobielle Mittel, die nur für den menschlichen Gebrauch reserviert sind (Reserveantibiotika), erneut mit großer Mehrheit abgelehnt. Das EP folgt damit dem bewährten wissenschaftlich fundierten Entscheidungsfindungsprozess in der EU und bestätigt gleichzeitig sein eigenes Votum aus dem letzten Herbst. Mit ihrer Abstimmung bekennen sich die Abgeordneten erneut klar zum One-Health-Ansatz im Kampf gegen antimikrobielle Resistenzen.

Basierend auf dem im vergangenen Herbst vom EP bestätigten Delegierten Rechtsakt zur Festlegung von Kriterien für die Kategorisierung von Antibiotika hatte die EU-Kommission auftragsgemäß zwischenzeitlich den Durchführungsrechtsakt (Implementing Act) zu Reserveantibiotika vorgelegt, der von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) u. a. in Abstimmung mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) erarbeitet wurde. Der ENVI-Einwand wurde erneut mit genau denselben Argumenten begründet, die bereits im vergangenen Herbst im Zuge der Entscheidung über den Delegierten Rechtsakt zur Festlegung von Kriterien für die Kategorisierung von Antibiotika mit übergroßer Mehrheit vom EP abgelehnt wurden. „Wir begrüßen deshalb diese Ablehnung des ENVI-Einwands, denn eine Zustimmung hätte aus unserer Sicht in inhaltlichem Widerspruch zum letzten Votum gestanden, ja diese Entscheidung sogar konterkariert“, erklärt der Präsident der Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte, Dr. Siegfried Moder. „Der Durchführungsrechtsakt macht die Europäische Union zum weltweiten Vorreiter in Sachen Antibiotikaresistenzbekämpfung und sichert gleichzeitig die notwendigen Behandlungsmöglichkeiten für kranke Tiere“, so Moder weiter.

Da auch eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten bereits Zustimmung signalisiert hat, dürfte nun einer baldigen Veröffentlichung des Durchführungsrechtsakts nicht mehr im Wege stehen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.
Hahnstraße 70
60528 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 669818-0
Telefax: +49 (69) 6668170
http://www.tieraerzteverband.de

Ansprechpartner:
Astrid Behr
Pressestelle
Telefon: +49 (69) 669818-15
E-Mail: bpt.behr@tieraerzteverband.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel