Landesdenkmalschutzgesetz macht die Nutzung erneuerbarer Energien möglich

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) und die Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) freuen sich über zuletzt vermehrte Anfragen von Besitzern denkmalgeschützter Gebäude, die für ihr Eigentum auch erneuerbare Energien nutzen wollen. Genau diese Möglichkeit eröffnet das seit dem 1. Juni gültige Landesdenkmalschutzgesetz: Danach müssen die Denkmalbehörden im Land erstmals auch die Belange des Klimas und des Einsatzes erneuerbarer Energien angemessen berücksichtigen.

„Wir sind froh über das steigende Interesse, auch Baudenkmäler für Erneuerbare Energien zu nutzen. Das zeigt, dass die Gesetznovelle überfällig gewesen ist“, betont LEE NRW-Geschäftsführer Christian Mildenberger in einem ersten Zwischenfazit, „das neue Gesetz ist kein Freifahrtschein. Aber Photovoltaik, Solarthermie und denkmalangepasste energetische Sanierungen können diese alten, geschützten Gebäude nicht nur wirtschaftlicher machen und bezahlbaren Wohnraum schaffen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz schaffen.“

Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale NRW sieht die Gesetznovelle als Chance, dass Besitzer denkmalgeschützter Gebäude langfristig Energiekosten einsparen können. „Das Interesse an Photovoltaikanlagen hat stark zugenommen und geht mit dem Boom bei der Elektromobilität Hand in Hand. Gut, dass auch Bewohner denkmalgeschützter Gebäude die Möglichkeit erhalten, mit einer Solaranlage ihre Stromkosten zu reduzieren."

In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 82.000 denkmalgeschützte Baudenkmäler. Davon sind etwa 80 Prozent im Besitz privater Denkmaleigentümmerinnen und –eigentümer. „Das ist ein nicht unerhebliches Potenzial für die Nutzung erneuerbarer Energien“, betont der LEE NRW-Geschäftsführer, „für den Klimaschutz und die Versorgungssicherheit im Energiesektor brauchen wir landesweit jedes Dach.

Für den LEE NRW ist das noch unter Schwarz-Gelb novellierte Denkmalschutzgesetz ein Baustein einer Solar-Offensive, auf die sich die neue schwarz-grüne Landesregierung verständigt hat. Danach soll es ab dem 1. Januar 2023 eine Solarpflicht für neu gebaute öffentliche Gebäude des Landes geben, 2024 folgen Gewerbeneubauten sowie kommunale Neubauten und 2025 dann private Neubauten. Für alle landeseigenen Liegenschaften gibt es außerdem mit Beginn des kommenden Jahres eine solare Nachrüstpflicht, die möglichst Ende 2025 abgeschlossen sein soll.

Das neue Regierungsbündnis hat im Koalitionsvertrag allerdings darauf verzichtet, ein neues Ziel für den geplanten Solarausbau zu benennen. Die alte Landesregierung hatte in ihrer im vergangenen Dezember überarbeiteten Energieversorgungsstrategie eine Vervierfachung der heute installierten Nennleistung auf 24.000 Megawatt bis zum Jahr 2030 angekündigt. Christian Mildenberger: „Diese Vervierfachung sollte wirklich das untere Ende der Messlatte sein.“ Dafür müssten landesweit jährlich tausende neuer Solaranlagen mit einer Leistung von mehr als 2.000 Megawatt in Betrieb gehen.

Deshalb sei es so wichtig, betont Udo Sieverding, dass auch zunehmend Dächer denkmalgeschützter Gebäude für die Solarenergie genutzt werden: „Dafür setzen wir auf die Unterstützung der Denkmalbehörden. Das neue Gesetz eröffnet neue Möglichkeiten und gibt Anreize zur energetischen Sanierung, aber wirft auch Fragen auf. Die Verbraucherzentrale hilft mit Informations- und Beratungsangeboten.“ Zusammen mit LEE NRW-Geschäftsführer Mildenberger wünscht sich Sieverding, dass das Landesbauministerium als Oberste Denkmalbehörde für die neuen Chancen des novellierten Denkmalschutzgesetzes wirbt: „Ministerpräsident Wüst hat direkt nach seiner Vereidigung erklärt, dass er ein Mehr an Klimaschutz zu seinen vorrangigsten Aufgaben zählt. In diesem Sinne wäre es nur stringent, wenn das Bauministerium eine Kampagne für mehr Solartechnik auf den Dächern denkmalgeschützter Gebäude startet.

Über den Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V.

Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Nordrhein-Westfalen bündelt der LEE NRW die Interessen aus allen Bereichen der Energiewende. Zum Verband zählen mittelständische Unternehmen, Verbände und Bürger. Das gemeinsame Ziel: 100% Erneuerbare Energien bis 2045 – in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr. Dafür engagieren sich auch fünf LEE-Regionalverbände als kompetente Ansprechpartner vor Ort. Denn im Energieland Nr. 1 ist die Branche wichtiger Arbeitgeber für 46.000 Beschäftigte, die 2017 ein Umsatzvolumen von 10 Mrd. Euro erwirtschafteten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V.
Marienstraße 14
40212 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9367-6060
Telefax: +49 (211) 9367-6061
http://www.lee-nrw.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Köpke
Pressesprecher
Telefon: +49 (211) 9367-6064
E-Mail: ralf.koepke@lee-nrw.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel