BKK Dachverband: Aufsichtsrat fordert Nachbesserungen beim GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV FinStG) hält nicht, was sein Name verspricht. Im Gegenteil, der Gesetzentwurf fördert geradezu eine chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), auch über das Jahr 2023 hinaus. Strukturreformen sind nun schnell notwendig, um die prognostizierte Finanzierungslücke der GKV in Höhe von 17 Mrd. Euro zu schließen. Bislang ist allerdings vorgesehen, dass die Hauptlast mit ca. 12,5 Mrd. Euro vor allem die Beitragszahler tragen sollen.

„Die GKV findet derzeit in den Entlastungspaketen der Bundesregierung nicht statt. Und das, obwohl die Inflation, die Energie- und sonstigen Lebenshaltungskosten den Menschen und den Unternehmen bereits jetzt schon davongaloppieren. Die Erhöhung des Beitragssatzes spätestens Anfang 2023 bedeutet daher für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine deutliche Belastung. Eine Verteilung dieser Last auf breite Schultern sieht anders aus. Wir fordern deshalb, dass auch die Leistungserbringer ihren Beitrag, zum Beispiel mit einer Nullrunde in den Honorarverhandlungen, leisten und so mithelfen, die Finanzlücke zu schließen,“ sagt Dietrich von Reyher, Arbeitgebervertreter und Vorsitzender des Aufsichtsrates, BKK Dachverband.

Erneut soll außerdem massiv auf die Rücklagen der Krankenkassen zugegriffen werden. Und erneut bedeutet dies eine erhebliche Beschneidung der Selbstverwaltung. Und erneut bedeutet dies eine erhebliche Beschneidung der Selbstverwaltung. Zudem wird ein zurück zu zahlendes Darlehen von einer Mrd. Euro vorgesehen, das kurzfristig helfen soll, die Finanzlücke zu schließen. Ein eigentlich verbotener Einstieg in eine Schuldenfinanzierung der Sozialversicherung.

„Deshalb begrüßen wir den Vorstoß der Länder im Bundesrat, den geplanten Griff in die GKV-Reserven aus dem Gesetz zu streichen. Denn, wenn ausreichende Rücklagen fehlen, können auch solide geführte Krankenkassen in finanzielle Schieflage geraten. Wir erwarten, dass dieser Vorschlag der Länderkammer von der Bundesregierung angenommen und der Kabinettsentwurf zum GKV-FinStG entsprechend nachgebessert wird,“, erklärt Ludger Hamers, Versichertenvertreter und alternierender Vorsitzender des Aufsichtsrats, BKK Dachverband. Und weiter: „Die Vorschläge des BKK-Systems liegen auf dem Tisch. Wir fordern, dass die jahrelange Unterfinanzierung der Beiträge zur Gesundheitsversorgung von ALG-II-Beziehenden jetzt endlich beendet wird. Nach unseren Berechnungen gehen alleine hierdurch der GKV jährlich rund 10 Mrd. Euro verloren. Weitere sechs Mrd. Euro können eingespart werden, wenn die Mehrwertsteuer bei Arzneimitteln von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt wird. Überdies müssen weitgehende Strukturreformen, wie die Krankenhaus- und Pflegereform endlich angegangen werden, damit die Versorgung verbessert und gleichzeitig die Gesundheitskosten für Arbeitnehmer und Unternehmer kalkulierbar bleiben. Andernfalls stehen wir 2024 vor dem ganz großen Scherbenhaufen.

Das BKK-System ist sich mit den anderen Kassenarten einig, dass dieser Gesetzentwurf die Finanzprobleme der GKV nicht lösen, sondern sie weiter destabilisieren wird. Die aktuellen Finanzierungsprobleme werden in die Zukunft verschoben und gehen somit zu Lasten künftiger Generationen.

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