Brustkrebs früh erkennen – Heilungschancen verbessern

Früherkennung ist die wichtigste Maßnahme im Kampf gegen Brustkrebs. Je früher ein Tumor erkannt wird, desto besser sind die Heilungschancen. Ab dem 30. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen jährlich das Abtasten der Brust bei der Gynäkologin bzw. beim Gynäkologen. Frauen, die zusätzlich zur jährlichen Untersuchung ihre Brust selbst abtasten, können noch mehr für ihre Gesundheit tun. Mit dem regelmäßigen Abtasten, lernen sie ihren Körper besser kennen und nehmen häufig auch kleinere Veränderungen frühzeitig wahr. Dennoch herrscht bei vielen Frauen Unsicherheit darüber, wie und in welchen Abständen sie ihre Brust untersuchen sollen.

„Hier unterstützen wir ganz konkret mit Informationen und Seminarangeboten“, berichtet Bärbel Brünger vom Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, und Sprecherin des Bündnisses Krebsprävention NRW: „Unter www.sei-mal-zu-frueh.de finden Interessierte eine Anleitung zur Selbstuntersuchung Brust, die sich gut in die Körperpflege integrieren lässt. Sie nimmt nur wenige Minuten in Anspruch und sollte einmal im Monat durchgeführt werden“.

Für Gruppen, Unternehmen und Kommunen bietet das „NRW-Bündnis“ zudem Seminare an, die helfen, die richtige Tasttechnik zu erlernen. Die Vorträge werden von Fachärztinnen und Fachärzten wahlweise als Präsenz- oder Onlineveranstaltungen abgehalten und können individuell bei der Krebsgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. gebucht werden.

Seminarbuchung:

Tel: 0211 1576099-71
E-Mail: praevention@krebsgesellschaft-nrw.de
Web: www.krebsgesellschaftnrw.de/…

Gut informiert – zu jeder Zeit

Mit dem Webportal www.sei-mal-zu-frueh.de informiert das Bündnis Krebsprävention NRW umfangreich über die Themen Vorbeugung und Früherkennung. Neben zahlreichen Tipps gibt das Portal einen Überblick über gesundheitsbezogene und qualitätsgesicherte Angebote in NRW. Der Fokus liegt dabei auf Wissensangeboten, die sich konkret am Lebensalltag der Menschen orientieren. Dies sind zum Beispiel Projekte zur Hautkrebsprävention in Kindergärten und Schulen, Vorträge für Betriebe oder Vereine, Informationen für Pflegeeinrichtungen und vieles mehr. Interessierte können über die Website einen Newsletter abonnieren, der aktuell über Wissenswertes berichtet.  

Bündnis Krebsprävention NRW und Umsetzung des Präventionsgesetzes für NRW

Dem „Bündnis Krebsprävention NRW“ gehören 15 Organisationen an, mit dem Ziel
eine gemeinsame Präventionsstrategie für NRW umzusetzen. Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) stärkt die Grundlagen für eine stärkere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung – für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Das Präventionsgesetz trat in seinen wesentlichen Teilen am 25. Juli 2015 in Kraft.

Brustkrebs in NRW

Im Jahr 2019 erkrankten in NRW 161 Männer und 16.630 Frauen neu an Brustkrebs. Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung der Frau. Das mittlere Erkrankungsalter liegt bei Frauen liegt bei 64 Jahren.

Quelle: Krebs in Nordrhein-Westfalen, Datenbericht 2019, Landeskrebsregister Nordrhein-Westfalen/

https://www.landeskrebsregister.nrw/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Telefon: +49 (30) 26931-0
Telefax: +49 (30) 2693129-00
http://www.vdek.com

Ansprechpartner:
Bärbel Brünger
Referentin für Grundsatzfragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (231) 91771-20
E-Mail: baerbel.bruenger@vdek.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel