Reimann zu ersten Reformschritten im Krankenhaus-Bereich: Kleinteiliges Sammelsurium statt konsistentem Gesamtbild

Am Freitag (2. Dezember) findet die 2. und 3. Lesung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) im Bundestag statt. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, äußert sich aus diesem Anlass zu den Reformplänen für den stationären Bereich und zu den jüngsten Änderungsanträgen:

„Was wir dringend brauchen, ist eine wirklich umfassende Krankenhausreform, die eine qualitätsorientierte Neuordnung der Krankenhausstrukturen auf Basis einer reformierten Krankenhausplanung mit sinnvollen Konzepten zur Finanzierung insbesondere der Vorhaltekosten verbindet. Was wir aktuell aus dem BMG bekommen, ist ein bunter Strauß von Einzelmaßnahmen für den stationären Bereich, die kein konsistentes Gesamtbild ergeben. Diese Maßnahmen werden weder die Versorgung der Patientinnen und Patienten noch die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden nachhaltig verbessern.

In einem Prozess, den man nur chaotisch nennen kann, werden grundlegende Reform-Bausteine wie die Tagesbehandlungen kurzfristig per Änderungsantrag in den Gesetzgebungsprozess eingebracht und dann vor Abschluss der Beratungen auch noch eilig modifiziert. Dabei sind sich nicht nur die Krankenkassen, sondern auch viele andere Akteure einig in der Einschätzung, dass die gewählte Form der Tagesbehandlung weder die qualitätsorientierte Modernisierung der Krankenhaus-Landschaft fördern noch die dringend notwendige Ambulantisierung von Leistungen voranbringen werden. Im Ergebnis wird die Einführung der Tagesbehandlungen und der Speziellen Sektorengleichen Vergütung allenfalls dazu führen, dass ambulant erbrachte Leistungen künftig etwa auf dem Niveau der Krankenhaus-Fallpauschalen bezahlt werden und dass die Abrechnung deutlich bürokratischer wird – ohne, dass sich die Strukturen ändern und die Versicherten davon profitieren. Wir befürchten durch die geplanten Änderungen dazu auch Verwerfungen in der vertragsärztlichen Versorgung, da jetzt schon attraktive interventionelle Leistungen künftig noch deutlich höher vergütet werden. Dabei wäre eine wirklich zielführende Ambulantisierung ein wichtiger Baustein zur Reform der Krankenhausstrukturen.

Wirksame Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel im Bereich der Pflege oder zur Entlastung des vorhandenen Personals sucht man in den Gesetzesplänen vergeblich. Dabei ist es dringend notwendig, die Attraktivität der Pflegeberufe durch eine an internationalen Standards orientierte Aufwertung des Berufsbildes zu erhöhen und die Akademisierung der Pflege zu stärken.

In den Bereichen Pädiatrie und Geburtshilfe soll viel Geld zur Erhaltung des Status quo ausgeschüttet werden, ohne die Qualität der Versorgung für die Kinder und Jugendlichen und die Modernisierung der Versorgungsstrukturen zu fördern.

Angesicht der Flut von inkonsistenten Einzelmaßnahmen fehlt der Blick auf das große Ganze. Die AOK-Gemeinschaft hat der Ampel-Koalition zielführendere Maßnahmen vorgeschlagen, wie die im Koalitionsvertrag vorgesehene Reform der Vorhaltefinanzierung in Verbindung mit einer Reform der Krankenhausplanung und der Strukturen im stationären Bereich gelingen kann. Auch gäbe es geeignetere Alternativen zur Ambulantisierung. Sinnvoll wäre ein Ambulantisierungs-Budget mit einer Quote für die nach EBM beziehungsweise DRG vergüteten Leistungen. Die Quotierung ist unbürokratisch und vermeidet steigende Ausgaben zulasten der Beitragszahlenden.

Es gibt also gute Konzepte für eine große Gesamtreform, die schnell und pragmatisch umgesetzt werden können. Das Krankenhauspflegeentlastunggesetz ist dagegen nur ein kleinteiliges Sammelsurium und wird die stationäre Versorgung insgesamt nicht voranbringen.“   

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