Grundsatzurteil des EuGH zum Datenschutz

In einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof erstmals über den immateriellen Schadensersatzanspruch nach Datenschutzverletzungen gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO entschieden (Urteil v. 04.05.2023 – C-300/21).

Der EuGH bestätigt, dass jeder erlittene immaterielle Schaden kompensationsfähig ist. Ferner stellt der der EuGH klar, dass ein Schaden keine Erheblichkeitsschwelle überschreiten muss. Als immaterielle Schäden können damit bereits infolge eines Datenlecks verursachte Ängste sowie Zeit – und Komforteinbußen ersatzfähig sein. Daneben kann der Schaden in einem Kontrollverlust über die Daten sowie einem Identitätsdiebstahl gesehen werden.

Die erhöhte Rechtssicherheit und die datenschutzfreundliche Auslegung des EuGH dürften nun viele Personen motivieren, nach Datenschutzverstößen auf Schadensersatz zu klagen. Für von Datenlecks – wie z.B. bei Facebook – betroffenen Personen sind die Chancen, den erlittenen Schaden vollständig ersetzt zu bekommen, damit als überaus positiv zu beurteilen.

Bei der Berechnung der Höhe des Schadens obliegt es den Mitgliedsstaaten sicherzustellen, dass ein wirksamer und vollständiger Schadenersatz geleistet wird. Insbesondere muss die Rechtsprechung in den Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass dem europäischen Datenschutzrecht effektiv zur Durchsetzung verholfen wird.

Die Entscheidung ist insgesamt als sehr datenschutzfreundlich zu begrüßen und wird von Datenlecks betroffene Personen, dazu motivieren, den erlittenen immateriellen Schaden vollständig ersetzt zu verlangen, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, von der Kanzlei CLLB.

Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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