AOK zum Welttag der Patientensicherheit: Position der Betroffenen bei Behandlungsfehlern stärken

Der „Welttag der Patientensicherheit 2023“ am 17. September steht unter dem Motto „Stimme der Patientinnen und Patienten stärken“. Die AOK spricht sich aus diesem Anlass für eine Stärkung der Patientenrechte aus. Das Patientenrechtegesetz von 2013 müsse endlich nachgebessert werden, erklärt Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes:

„Die Ampel-Regierung hat inzwischen eine ganze Reihe von Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht – aber trotz Vereinbarung im Koalitionsvertrag immer noch kein Gesetz, bei dem die Patientenrechte im Mittelpunkt stehen. Dabei ist es dringend an der Zeit, das Patientenrechtegesetz von 2013 weiterzuentwickeln. Lücken in den aktuellen gesetzlichen Regelungen und Defizite bei der Umsetzung verlangen dringend nach Verbesserungen. Vor allem Patientinnen und Patienten, die einen Behandlungsfehler, einen Schaden durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt oder einen Arzneimittel-Schaden vermuten und diesem Verdacht nachgehen wollen, haben oftmals Probleme bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Eine unserer wichtigsten Forderungen betrifft daher Erleichterungen beim Nachweis der Kausalität zwischen einem Behandlungsfehler und dem entstandenen Schaden. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Betroffene den vollständigen Beweis für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden erbringen müssen. Deshalb schrecken viele Patientinnen und Patienten davor zurück, ihre Ansprüche geltend zu machen oder gar vor Gericht einzuklagen. Um die Stimme der Patientinnen und Patienten bei diesem Thema zu stärken, muss diese juristische Schwelle abgesenkt werden und der Beweis bereits als geführt gelten, wenn die Kausalität zwischen Fehler und Schaden überwiegend wahrscheinlich ist.“

Das Positionspapier des AOK-Bundesverbandes zur Stärkung der Patientenrechte steht zum Download unter: https://www.aokbv.de/imperia/md/aokbv/positionen/positionspapiere/aok_positionspapier_patientenrechte_2021.pdf  

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