Blumenkübel vor dem eigenen Haus können Ärger mit der Behörde bringen. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, wonach mehrere Pflanzgefäße entfernt werden müssen, die seit rund 20 Jahren auf einem öffentlichen Gehweg stehen. Nach Ansicht der Richter handelt es sich dabei um eine unerlaubte Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums. Gehwege seien in erster Linie für Fußgänger da und dürften nicht ohne Erlaubnis für private Zwecke genutzt werden. Auch die jahrzehntelange Duldung durch die Stadt half der Hauseigentümerin nicht weiter. Zudem könnten die Kübel den Fußgängerverkehr beeinträchtigen und insbesondere für sehbehinderte Menschen oder bei Dunkelheit ein Hindernis darstellen (Az.: 6 L 716/26).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Düsseldorf .
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