Teddykauf mit Tücken

Offenbar ist die Größe von Plüschtieren eine dehnbare Angelegenheit. Daher weisen ARAG Experten Verbraucher darauf hin, beim Teddykauf genau hinzuschauen, welche Maße genannt werden. Die Größe darf nämlich auch in der Diagonalen angegeben werden, ohne dass dies als irreführende Werbung gilt. ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem ein Plüschteddy online mit einer Höhe von 160 cm beworben wurde, gemessen vom rechten Ohr bis zum linken Fuß. Das war auf den Produktbildern auch so eingezeichnet. Vom Scheitel bis zur Sohle war das Kuscheltier 15 cm kleiner. Dagegen wehrte sich ein Konkurrenzunternehmen. Doch die Richter waren der Ansicht, dass der durchschnittliche Käufer sehr wohl zwischen einer Diagonalen und einer Seitenlänge unterscheiden kann. Zumal beispielsweise auch die Bildschirmgröße von TV-Geräten üblicherweise in der Diagonalen angegeben wird. Immerhin: Wird die diagonale Größe angegeben, muss dies eindeutig zu erkennen sein (Oberlandesgericht Köln Az.: 6 U 141/18).

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