Hohes Alter schützt vor Kündigung der Mietwohnung nicht

Eine Mieterin kann sich nicht allein darauf berufen, dass sie über 80 Jahre alt ist, wenn sie einer Eigenbedarfskündigung widerspricht. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach bei der Entscheidung, ob sie im Rahmen einer Räumungsklage eine Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen nicht zu rechtfertigender Härte verlangen kann, auch die Interessen der Eigentümerin einfließen müssen (Az.: VIII ZR 68/19).
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