Zerbrochene Scheibe beim Tennisspielen ist zu ersetzen

Ein Tennisspieler, der im Spiel auf einem gemieteten Platz in der Halle eine Fensterscheibe zerbricht, muss die Scheibe grundsätzlich ersetzen. Der Bundesgerichtshof lässt laut ARAG Experten nur dann eine Ausnahme zu, wenn der Spieler die Halle bei vertragsgemäßem Gebrauch beschädigt. Ob er hingegen die Regeln des Tennisweltverbandes befolgt hat oder nicht, finden die Karlsruher Richter unerheblich (Az.: XII ZR 46/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH .
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel